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Kostenfestsetzungsverfahren

Kostenfestsetzungsverfahren ist das gerichtliche Verfahren, in dem die nach einer Kostenentscheidung erstattungsfähigen Prozesskosten ihrer Höhe nach bestimmt werden. Grundlage ist regelmäßig ein Urteil, Beschluss oder Vergleich mit vollstreckbarer Kostenregelung. Auf Antrag prüft der Rechtspfleger insbesondere Gerichtsgebühren, gesetzliche Anwaltskosten und notwendige Auslagen. Das Verfahren ändert nicht die Kostengrundentscheidung, sondern setzt den daraus folgenden Zahlungsbetrag fest. Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel und kann mit Rechtsbehelfen angegriffen werden.

Rechtliche Bedeutung

Es trennt die Frage, wer Kosten trägt, von der Berechnung, wie viel zu erstatten ist. Nur notwendige und gesetzlich erstattungsfähige Aufwendungen werden berücksichtigt.

Voraussetzungen und Folgen

Nach einem gewonnenen Prozess beantragt der Kläger die Festsetzung seiner gesetzlichen Anwaltsgebühren und Reisekosten gegen den zur Kostentragung verurteilten Beklagten.

Beispiel

Der Antrag ist beim Gericht des ersten Rechtszugs einzureichen und mit Kostenpositionen zu belegen. Der Gegner erhält grundsätzlich rechtliches Gehör.

Häufige Fragen

Wer entscheidet?

Regelmäßig der Rechtspfleger des Gerichts des ersten Rechtszugs.

Werden vereinbarte Anwaltshonorare vollständig ersetzt?

Grundsätzlich nur bis zur Höhe der gesetzlich erstattungsfähigen Gebühren, sofern keine besondere Grundlage besteht.

Kann aus dem Beschluss vollstreckt werden?

Ja. Der Kostenfestsetzungsbeschluss bildet einen Vollstreckungstitel.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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