Verfügungsanspruch
Verfügungsanspruch ist das materielle Recht, das durch eine einstweilige Verfügung vorläufig gesichert oder geregelt werden soll. Er kann etwa auf Unterlassung, Herausgabe, Duldung oder eine vorläufige Regelung gerichtet sein. Der Antragsteller muss die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dieses Anspruchs schlüssig darlegen und glaubhaft machen. Der Verfügungsanspruch beantwortet, ob überhaupt eine schutzfähige Rechtsposition besteht; davon getrennt ist der Verfügungsgrund als besondere Eil- und Gefährdungslage zu prüfen.
Rechtliche Bedeutung
Inhalt und Reichweite der beantragten Maßnahme müssen sich am gesicherten Anspruch orientieren. Vorläufiger Rechtsschutz darf grundsätzlich nicht mehr gewähren als die Hauptsache.
Voraussetzungen und Folgen
Ein Betroffener kann einen Unterlassungsanspruch gegen eine unmittelbar bevorstehende rechtswidrige Bildveröffentlichung glaubhaft machen. Dieser Anspruch ist sein Verfügungsanspruch.
Beispiel
Der Antrag muss Anspruchsgegner, Lebenssachverhalt und begehrte Rechtsfolge bestimmt bezeichnen. Einwendungen und Interessen beider Seiten fließen in die Prüfung ein.
Häufige Fragen
Ist der Anspruch schon bewiesen?
Im Eilverfahren genügt regelmäßig Glaubhaftmachung; die abschließende Klärung bleibt der Hauptsache vorbehalten.
Kann eine Geldzahlung verlangt werden?
Gewöhnliche Geldforderungen werden grundsätzlich durch Arrest gesichert; Ausnahmen sind eng.
Muss der Antrag dem Anspruch entsprechen?
Ja. Die begehrte Verfügung muss geeignet und auf die geschützte Rechtsposition bezogen sein.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.