Einstweilige Verfügung
Einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Eilmaßnahme zur vorläufigen Sicherung oder Regelung eines Anspruchs, der nicht auf Geld gerichtet ist. Sie soll verhindern, dass eine Rechtsposition bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren vereitelt oder wesentlich erschwert wird, oder einen vorläufigen Zustand regeln. Der Antragsteller muss Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund darlegen und regelmäßig glaubhaft machen. Die Entscheidung kann bei besonderer Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung ergehen, bleibt aber grundsätzlich vorläufig.
Rechtliche Bedeutung
Sie gewährt raschen, aber keinen endgültigen Rechtsschutz. Die Hauptsache wird nicht abschließend vorweggenommen, außer wirksamer Schutz wäre sonst unmöglich.
Voraussetzungen und Folgen
Ein Unternehmen droht, ein Geschäftsgeheimnis online zu veröffentlichen. Der Betroffene beantragt kurzfristig ein gerichtliches Veröffentlichungsverbot.
Beispiel
Erforderlich sind ein zu sicherndes Recht und besondere Eilbedürftigkeit. Das Gericht wägt Interessen ab und kann Gebote, Verbote oder andere geeignete Maßnahmen anordnen.
Häufige Fragen
Welche Ansprüche werden gesichert?
Vor allem Unterlassungs-, Herausgabe- oder Regelungsansprüche, nicht gewöhnliche Geldforderungen.
Muss vorher abgemahnt werden?
Nicht stets, kann aber für Kosten, Dringlichkeit und Verfahrensführung bedeutsam sein.
Wie lange gilt die Verfügung?
Bis zu ihrer Aufhebung, Erledigung oder einer endgültigen Regelung; die konkrete Wirkung hängt vom Beschluss ab.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.