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Kollektivbeschwerde nach der Europäischen Sozialcharta

Die Kollektivbeschwerde nach der Europäischen Sozialcharta ist ein internationales Kontrollverfahren, mit dem bestimmte Organisationen die unzureichende Umsetzung sozialer Vertragsrechte durch einen teilnehmenden Staat beanstanden können. Zuständig ist der Europäische Ausschuss für soziale Rechte. Die Beschwerde betrifft allgemeine gesetzliche oder praktische Missstände und ersetzt keine Individualklage auf Entschädigung. Beschwerdeberechtigung und staatliche Annahme des Verfahrens sind erforderlich; eine eigene Opferstellung und vorherige Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe werden grundsätzlich nicht verlangt. Deutschland hat dieses Verfahren bislang nicht angenommen.

Organisationen und allgemeine Missstände

Beschwerdeberechtigt sind unter den vorgesehenen Voraussetzungen insbesondere repräsentative nationale Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie bestimmte internationale Organisationen. Für nationale Nichtregierungsorganisationen ist eine zusätzliche staatliche Anerkennung erforderlich. Der Ausschuss prüft Zulässigkeit und Begründetheit; das Ministerkomitee begleitet die Umsetzung seiner Entscheidungen. Im Unterschied zur Individualbeschwerde zum EGMR geht es nicht um die persönliche Rechtsverletzung eines einzelnen Beschwerdeführers und eine ihm zugesprochene Entschädigung.

Beispiel

Eine repräsentative Gewerkschaft beanstandet gegenüber einem Staat, der das Verfahren angenommen hat, allgemeine Verstöße gegen dessen übernommene Arbeitsschutzverpflichtungen. Sie kann die Regelung und Praxis kollektiv überprüfen lassen, ohne jeden betroffenen Arbeitnehmer als individuellen Kläger benennen zu müssen.

FAQ

Darf jeder einzelne Arbeitnehmer Beschwerde erheben?

Nein. Das Verfahren steht den nach seinen Regeln berechtigten Organisationen offen.

Muss zunächst jedes nationale Gericht angerufen werden?

Eine vorherige Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Ist eine solche Beschwerde gegen Deutschland möglich?

Bislang nicht. Deutschland hat das Kollektivbeschwerdeverfahren nicht angenommen.

Verwandte Begriffe

Internationaler Menschenrechtsschutz · Individualbeschwerde zum EGMR · Koalitionsfreiheit · Tarifautonomie · Vereinigungsfreiheit

Quellen und weiterführende Informationen

Europarat: Europäische Sozialcharta, revidierter Text und Kontrollverfahren · Europarat: Kollektivbeschwerdeverfahren · Europarat: Länderprofil Deutschland · Zum Vergleich: Individualbeschwerde nach der EMRK

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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