Kollisionsrecht
Kollisionsrecht ist ein anderer Begriff für Internationales Privatrecht. Es löst den Konflikt mehrerer möglicherweise anwendbarer Rechtsordnungen bei Sachverhalten mit Auslandsberührung. Kollisionsnormen wählen anhand bestimmter Anknüpfungsmerkmale eine Rechtsordnung aus. Sie sagen grundsätzlich nicht selbst, welche materiellen Rechte und Pflichten bestehen, sondern verweisen auf das Recht, das diese Fragen beantwortet.
Rechtliche Bedeutung
In Deutschland stammen Kollisionsnormen vor allem aus EU-Verordnungen, völkerrechtlichen Übereinkommen und dem EGBGB. Innerhalb ihres Anwendungsbereichs gehen unionsrechtliche und staatsvertragliche Regeln den nationalen Vorschriften vor.
Voraussetzungen und Abgrenzung
Zunächst sind Qualifikation und Anwendungsbereich der Kollisionsnorm festzustellen. Danach folgen Anknüpfung und mögliche Korrekturen, etwa Eingriffsnormen, ordre public sowie Rück- oder Weiterverweisung.
Beispiel
Nach einem Verkehrsunfall im Ausland prüft das Gericht anhand der Rom-II-Verordnung, welches Deliktsrecht auf Schadensersatzansprüche anzuwenden ist.
Häufige Fragen
Führt Kollisionsrecht immer zu deutschem Recht?
Nein. Es kann ausdrücklich auf ausländisches Recht verweisen.
Muss ein deutsches Gericht ausländisches Recht anwenden?
Ja, wenn die maßgebliche Kollisionsnorm darauf verweist; den Inhalt muss das Gericht ermitteln.
Verwandte Begriffe
Internationales Privatrecht, Anknüpfung, Ordre public, Weiterverweisung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.