Organstreitverfahren
Das Organstreitverfahren ist ein verfassungsgerichtliches Verfahren zur Klärung von Streitigkeiten über Rechte und Pflichten oberster Bundesorgane oder anderer Beteiligter, die durch das Grundgesetz mit eigenen Rechten ausgestattet sind. Antragsteller und Antragsgegner streiten über eine konkrete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, ob Verfassungsrecht verletzt wurde. Das Verfahren dient damit vor allem der Abgrenzung und Sicherung verfassungsrechtlicher Organkompetenzen, nicht dem individuellen Grundrechtsschutz.
Voraussetzungen
Erforderlich sind beteiligtenfähige Verfassungsorgane oder Organteile, ein tauglicher Antragsgegenstand und die Möglichkeit einer Verletzung eigener organschaftlicher Rechte.
Beispiel
Eine Fraktion rügt, dass parlamentarische Informationsrechte durch die Bundesregierung verletzt wurden.
Häufige Fragen
Wozu dient das Verfahren?
Es sichert die verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Streitfragen.
Wer entscheidet?
Zuständig ist das Bundesverfassungsgericht.
Verwandte Begriffe
Normenkontrolle, Verfassungswidrigkeit, Grundgesetz
Weiterführende Grundlagen bieten das-grundgesetz.de und, soweit Parteien betroffen sind, parteienrecht-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.