|

Zusicherung

Eine Zusicherung ist nach § 38 VwVfG die schriftliche Zusage einer zuständigen Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen. Sie begründet eine verbindliche Selbstverpflichtung und ist von unverbindlicher Auskunft, allgemeiner Absichtserklärung und tatsächlicher Zusage abzugrenzen. Erforderlich sind hinreichende Bestimmtheit, Schriftform und Zuständigkeit. Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so wesentlich, dass die Zusicherung nicht hätte gegeben werden dürfen, entfällt ihre Bindungswirkung.

Rechtliche Grundlagen

Vor Erteilung können Anhörung anderer Stellen oder Mitwirkungserfordernisse notwendig sein. Für Rücknahme und Widerruf gelten die gesetzlichen Regeln entsprechend.

Rechtsstaatlicher Bezug

Die Zusicherung schützt Vertrauen und Planungssicherheit, bindet Verwaltung aber nur innerhalb von Gesetz und Zuständigkeit. Gesetzmäßigkeit und Vertrauensschutz müssen ausgeglichen werden.

Beispiel

Eine Bauaufsichtsbehörde sagt schriftlich und bestimmt zu, bei unveränderter Planung eine Genehmigung zu erteilen. Der Bauherr kann sich grundsätzlich auf diese Bindung berufen.

Häufige Fragen

Genügt eine mündliche Zusage?

Für eine Zusicherung nach § 38 VwVfG grundsätzlich nicht.

Muss der spätere Verwaltungsakt genau bestimmt sein?

Ja. Inhalt und Gegenstand müssen hinreichend konkret erkennbar sein.

Gilt sie trotz Gesetzesänderung?

Bei wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage kann die Bindung entfallen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Verwaltungsakt, Ermessen, Nebenbestimmung, Rücknahme eines Verwaltungsakts, Widerruf eines Verwaltungsakts und Widerspruch. Vertiefend: Verwaltungsrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Sphärentheorie

    Sphärentheorie bezeichnet ein Modell zur Abstufung des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Intim-, Privat- und Sozialsphäre. Der Begriff gehört zur Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Schutzintensität oder verfahrensrechtliche Sicherung individueller Freiheit. Seine Anwendung verlangt regelmäßig eine sorgfältige Abwägung zwischen persönlicher Selbstbestimmung und verfassungsrechtlich anerkannten Gemeinschaftsbelangen. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der…

  • Staatssymbole

    Staatssymbole bezeichnet Zeichen, Lieder und Formen, durch die ein Staat seine Einheit, Identität und Hoheitsgewalt sichtbar macht. Der Begriff gehört zum Staats- und Verfassungsrecht und ordnet das Verhältnis staatlicher Institutionen, gesellschaftlicher Gruppen oder politischer Akteure. Seine Anwendung muss Freiheit, Gleichheit, demokratische Legitimation und staatliche Neutralität miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, ergänzende Gesetze und die…

  • Zustimmungsbedürftiges Gesetz

    Zustimmungsbedürftiges Gesetz bezeichnet ein Bundesgesetz, das nur zustande kommt, wenn der Bundesrat ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmungsbedürftigkeit besteht nicht schon wegen erheblicher Länderinteressen, sondern ausschließlich, wenn das Grundgesetz sie für die betreffende Regelung ausdrücklich anordnet. Verweigert der Bundesrat seine Zustimmung endgültig, ist das Gesetz gescheitert; der Bundestag kann diese Entscheidung nicht überstimmen. Davon ist das Einspruchsgesetz…

  • Systemgerechtigkeit

    Systemgerechtigkeit bezeichnet die Anforderung, dass gesetzliche Einzelregelungen mit den tragenden Grundentscheidungen des jeweiligen Regelungssystems vereinbar bleiben. Widersprüche und Ausnahmen können gleichheitsrechtlich problematisch sein, wenn sie vergleichbare Fälle ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln. Die Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber jedoch nicht, ein einmal gewähltes System unverändert beizubehalten. Er darf es neu ordnen, muss den Systemwechsel aber nachvollziehbar,…

  • |

    Straßenreinigungsrecht

    Das Straßenreinigungsrecht umfasst die öffentlich-rechtlichen Vorschriften über Reinigung öffentlicher Straßen, Gehwege und Plätze. Grundsätzlich ist die zuständige Kommune für die Reinigung verantwortlich, kann bestimmte Pflichten jedoch durch Satzung auf Straßenanlieger übertragen. Dazu gehören etwa Beseitigung von Schmutz, Laub und Abfällen sowie teilweise der Winterdienst. Inhalt, Häufigkeit und räumlicher Umfang müssen hinreichend bestimmt sein. Für kommunale…

  • |

    Allgemeine Leistungsklage

    Die allgemeine Leistungsklage ist die verwaltungsprozessuale Klage auf ein öffentlich-rechtliches Tun, Dulden oder Unterlassen, das nicht im Erlass eines Verwaltungsakts besteht. Sie ist in der Verwaltungsgerichtsordnung anerkannt, aber nicht eigenständig umfassend geregelt. Anwendungsbereich Sie kommt insbesondere bei Realakten, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Unterlassungsansprüchen in Betracht. Wird dagegen der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, ist regelmäßig die Verpflichtungsklage…