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Meeresverschmutzung aus der Luft

Meeresverschmutzung aus der Luft ist eine Beeinträchtigung der Meeresumwelt durch Stoffe oder Energie, die aus oder durch die Atmosphäre in das Meer gelangen. Artikel 212 des Seerechtsübereinkommens verpflichtet Staaten, entsprechende Schutzvorschriften zu erlassen und weitere notwendige Maßnahmen zu treffen. Die Regel betrifft ihren souveränen Luftraum sowie bestimmte Schiffe und registrierte Luftfahrzeuge. International vereinbarte Regeln und die Sicherheit der Luftfahrt sind zu berücksichtigen; die Herkunft des Eintrags bestimmt diese besondere Verschmutzungskategorie.

Atmosphärischer Eintrag und Schutzmaßnahmen

Die Staaten sollen auch an weltweiten und regionalen Regeln gegen diese Verschmutzung mitwirken. Der Eintrag muss nicht unmittelbar aus einem Luftfahrzeug stammen; auch eine Beförderung von Schadstoffen durch die Atmosphäre ist erfasst. Zuständigkeit und Durchsetzung richten sich nach den einschlägigen Vorschriften.

Beispiel

Schadstoffe aus einer landseitigen Anlage werden durch die Luft transportiert und gelangen anschließend ins Meer. Der atmosphärische Eintrag kann den Schutzpflichten gegen Meeresverschmutzung aus der Luft unterliegen.

FAQ

Muss ein Luftfahrzeug beteiligt sein?

Nein. Auch eine Beförderung durch die Atmosphäre kann erfasst sein.

Sind internationale Standards relevant?

Ja. Artikel 212 verlangt ihre Berücksichtigung.

Ist die Sicherheit der Luftfahrt bedeutungslos?

Nein. Sie wird in der Vorschrift ausdrücklich berücksichtigt.

Verwandte Begriffe

Seevölkerrecht · Territorialgewässer · Ausschließliche Wirtschaftszone · Festlandsockel · Hohe See

Quellen und weiterführende Informationen

Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, amtlicher Text · Artikel 25 GG und Völkerrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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