Öffentliches Recht

Öffentliches Recht ist der Teil der Rechtsordnung, der vor allem die Organisation und Tätigkeit des Staates sowie das Verhältnis zwischen Trägern öffentlicher Gewalt und dem Bürger regelt. Kennzeichnend ist häufig ein Über- und Unterordnungsverhältnis.

Welche Rechtsgebiete gehören dazu?

Zum öffentlichen Recht zählen insbesondere das Verfassungsrecht, das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht und das Sozialrecht. Auch das Prozessrecht der öffentlich-rechtlichen Gerichte gehört dazu.

Abgrenzung zum Privatrecht

Das Privatrecht regelt grundsätzlich Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten. Maßgeblich ist jedoch nicht allein, ob der Staat beteiligt ist: Auch eine Gemeinde kann privatrechtlich handeln, etwa beim Einkauf von Büromaterial.

Bedeutung der Abgrenzung

Die Einordnung entscheidet unter anderem darüber, welche Vorschriften gelten und welcher Rechtsweg eröffnet ist. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten werden häufig von Verwaltungsgerichten entschieden.

Beispiel

Erteilt eine Behörde eine Baugenehmigung, handelt sie öffentlich-rechtlich. Schließt sie dagegen einen gewöhnlichen Kaufvertrag, gelten regelmäßig die Regeln des Zivilrechts.

Häufige Fragen

Ist Verfassungsrecht öffentliches Recht?

Ja. Das Verfassungsrecht regelt die staatliche Grundordnung und die Grundrechte.

Ist jedes staatliche Handeln öffentlich-rechtlich?

Nein. Der Staat kann auch in privatrechtlichen Formen handeln.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsrecht, Verwaltung, Behörde, Verfassungsbeschwerde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Ähnliche Beiträge

Ein Kommentar

Die Kommentare sind geschlossen.