|

Unpfändbare Sachen im Steuerrecht

Unpfändbare Sachen im Steuerrecht sind körperliche Gegenstände, die auch bei der Vollstreckung steuerlicher Geldforderungen dem Zugriff entzogen bleiben. § 295 AO übernimmt hierfür insbesondere die Schutzregeln der Zivilprozessordnung sowie weitere gesetzliche Pfändungsbeschränkungen. Geschützt werden unter den jeweiligen Voraussetzungen etwa notwendige Gegenstände für eine bescheidene Lebensführung oder eine Erwerbstätigkeit. An die Stelle des Vollstreckungsgerichts tritt die Vollstreckungsbehörde. Der Schutz betrifft bestimmte Sachen und beseitigt die zugrunde liegende Steuerschuld selbst nicht.

Schutz trotz Steuerrückständen

Die Finanzverwaltung darf notwendige Sachen nicht allein wegen bestehender Steuerschulden pfänden. Maßgeblich sind die konkreten gesetzlichen Voraussetzungen und der Verwendungszweck. Eine zulässige Austauschpfändung kann einen wertvollen Gegenstand durch ein ausreichendes Ersatzstück ersetzen. Forderungen und Kontoguthaben unterliegen gesonderten Schutzregeln.

Beispiel

Ein Steuerschuldner benötigt ein einfaches Arbeitsgerät tatsächlich für seine Erwerbstätigkeit. Ob es gepfändet werden darf, beurteilt sich nach dem einschlägigen gesetzlichen Schutz und den Umständen.

FAQ

Gilt der Schutz auch gegenüber dem Finanzamt?

Ja. § 295 AO ordnet die entsprechende Anwendung der Schutzregeln an.

Ist jeder beruflich genutzte Gegenstand geschützt?

Nein. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Erlischt dadurch die Steuerforderung?

Nein. Der Pfändungsschutz betrifft den Zugriff auf bestimmte Sachen.

Verwandte Begriffe

Abgabenordnung (AO) · Steuerfestsetzung · Steueranspruch · Fälligkeit einer Steuer · Zahlungsverjährung

Quellen und weiterführende Informationen

§ 295 AO · § 811 ZPO · Steuerrecht-FAQ: Steuerverwaltungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kurbeitrag

    Der Kurbeitrag ist eine kommunale Abgabe, die in anerkannten Kur- oder Erholungsorten von Personen erhoben werden kann, die sich dort zu Kur-, Erholungs- oder Fremdenverkehrszwecken aufhalten. Er dient der Finanzierung kurörtlicher Einrichtungen und Angebote, von denen Gäste einen besonderen Vorteil haben. Voraussetzungen, Höhe und Befreiungen ergeben sich aus Landesrecht und kommunaler Satzung. Der Begriff Kurtaxe…

  • |

    Hundesteuer

    Die Hundesteuer ist eine kommunale örtliche Aufwandsteuer, die regelmäßig an das Halten eines Hundes im Gemeindegebiet anknüpft. Sie wird durch kommunale Satzung erhoben und dient vor allem der Einnahmeerzielung; eine Lenkungsfunktion kann hinzukommen. Die Satzung bestimmt insbesondere Steuerpflicht, Höhe, Befreiungen und Ermäßigungen. Für gefährliche Hunde oder mehrere Hunde können abweichende Steuersätze vorgesehen sein, sofern sie…

  • | | |

    Rückwirkungsverbot im Steuerrecht

    Das Rückwirkungsverbot im Steuerrecht begrenzt nachträgliche Änderungen steuerlicher Rechtsfolgen. Es folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip und schützt das berechtigte Vertrauen des Steuerpflichtigen in die geltende Rechtslage. Besonders streng ist die grundsätzlich unzulässige echte Rückwirkung, bei der ein abgeschlossenes Steuertatbestandsrecht nachträglich verschärft wird. Eine unechte Rückwirkung erfasst dagegen noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und ist nach einer Abwägung…

  • Steuerpflicht

    Steuerpflicht bezeichnet die gesetzlich begründete Einbeziehung einer Person oder eines Sachverhalts in eine steuerliche Regelung. Sie kann sich auf die persönliche Zugehörigkeit zum Kreis der Betroffenen oder auf bestimmte steuerbare Einkünfte, Umsätze oder Vermögensvorgänge beziehen. Ob und in welchem Umfang Steuerpflicht besteht, bestimmt das jeweilige Steuergesetz; allgemeine Verfahrensregeln enthält die Abgabenordnung. Persönliche und sachliche Steuerpflicht…

  • |

    Steuerfindungsrecht

    Das Steuerfindungsrecht bezeichnet die verfassungsrechtlich und gesetzlich begrenzte Befugnis des Gesetzgebers, neue Steuern zu schaffen und bestehende Steuern auszugestalten. Es umfasst Entscheidungen über Steuergegenstand, Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif. Die Steuerfindung ist an Grundrechte, Gleichheitssatz, Kompetenzordnung und das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung gebunden. Kommunen besitzen nur im gesetzlichen Rahmen eigene Spielräume für örtliche Steuern. Funktion…

  • | |

    Steuern auf EGMR-Entschädigung

    Steuern auf EGMR-Entschädigung bezeichnet die mögliche steuerliche Behandlung einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochenen gerechten Entschädigung. Maßgeblich sind das jeweilige nationale Steuerrecht und die konkrete Zahlungsanordnung des Urteils. Der Gerichtshof kann vorsehen, dass der verurteilte Staat zusätzlich anfallende Steuern trägt. Daraus folgt weder eine allgemeine Steuerfreiheit aller Entschädigungen noch die freie Befugnis des Staates,…