Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, der die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung und ihr Verhältnis zum Bürger regelt. Es bestimmt insbesondere, wie Behörden handeln, welche Rechte Betroffene besitzen und wie Verwaltungsentscheidungen überprüft werden.
Was gehört zum Verwaltungsrecht?
Zum Verwaltungsrecht zählen das allgemeine Verwaltungsrecht und zahlreiche besondere Gebiete, etwa das Polizei-, Bau-, Kommunal- oder Gewerberecht. Zentrale Regeln des allgemeinen Verwaltungsrechts enthält das Verwaltungsverfahrensgesetz.
Typische Handlungsformen
Die Verwaltung handelt häufig durch einen Verwaltungsakt, kann aber auch öffentlich-rechtliche Verträge schließen oder tatsächliche Maßnahmen vornehmen. Ausgangspunkt ist regelmäßig ein Verwaltungsverfahren, das von einer Behörde geführt wird.
Rechtsschutz
Gegen belastende Entscheidungen kommen je nach Fall ein Widerspruch und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht. Die Verwaltung ist nach Art. 20 Abs. 3 GG an Gesetz und Recht gebunden.
Beispiel
Lehnt die Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung ab, richtet sich das Verfahren nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Der Antragsteller kann die Entscheidung rechtlich überprüfen lassen.
Häufige Fragen
Ist Verwaltungsrecht öffentliches Recht?
Ja. Es ist ein Kerngebiet des öffentlichen Rechts.
Wo finden sich weitere Erläuterungen?
Einen thematischen Überblick bietet verwaltungsrecht-faq.de.
Verwandte Begriffe
Verwaltung, Behörde, Verwaltungsverfahren, Verwaltungsakt
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.