Parteiwechsel
Parteiwechsel ist der Austausch eines Klägers oder Beklagten während eines laufenden Zivilprozesses. Die bisherige Partei scheidet aus, während eine neue Partei an ihre Stelle tritt. Ein gewillkürter Parteiwechsel wird mangels geschlossener gesetzlicher Regelung nach den Grundsätzen der Klageänderung beurteilt. Er muss prozessökonomisch vertretbar sein und die Rechte aller Beteiligten wahren. Von einem gesetzlichen Parteiwechsel, etwa bei bestimmten Fällen der Rechtsnachfolge, sowie von der bloßen Berichtigung einer unzutreffenden Parteibezeichnung ist er zu unterscheiden.
Rechtliche Einordnung
Der Wechsel kann auf Kläger- oder Beklagtenseite erfolgen. Er verlangt klare Prozesserklärungen, gegebenenfalls Zustimmung und die wirksame Einbeziehung der neuen Partei. In höheren Instanzen sind die Anforderungen erhöht.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Sachdienlichkeit, Einwilligung und Schutz vor Instanzverlust sind zentral. Gegenüber der neuen Partei sind Zustellung, Rechtshängigkeit und Verjährungshemmung gesondert zu prüfen. Die ausgeschiedene Partei kann kostenrechtlich belastet bleiben.
Abgrenzung
Parteierweiterung fügt einen Beteiligten hinzu. Parteiwechsel ersetzt einen bisherigen Beteiligten. Eine Rubrumsberichtigung verändert dagegen nicht die Identität der Prozesspartei.
Beispiel
Ein Kläger verklagt irrtümlich den früheren Inhaber eines Betriebs und beantragt später, stattdessen den tatsächlichen neuen Inhaber als Beklagten in den Prozess aufzunehmen.
Häufige Fragen
Ist jeder Namensfehler ein Parteiwechsel?
Nein. Ist die gemeinte Person eindeutig, genügt häufig eine Rubrumsberichtigung.
Wann hemmt die Klage die Verjährung gegenüber dem Neuen?
Grundsätzlich erst mit wirksamer Zustellung, gegebenenfalls rückwirkend nach § 167 ZPO.
Kann ein Wechsel in der Berufung erfolgen?
Nur unter besonders sorgfältiger Wahrung des Instanzenzugs und der Verteidigungsrechte.
Weiterführende Hinweise
Siehe Parteiänderung, Parteierweiterung und Rubrumsberichtigung. Als weiterführende Quellen eignen sich zivilrecht-faq.de, anwaltsrecht-faq.de und der amtliche Text der Zivilprozessordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.