Persönliches Budget
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform des Rehabilitations- und Teilhaberechts, bei der ein Leistungsberechtigter anstelle bestimmter Sach- oder Dienstleistungen regelmäßig einen Geldbetrag erhält und benötigte Unterstützung eigenverantwortlich organisiert. Rechtsgrundlage ist § 29 SGB IX. Das Budget schafft keinen zusätzlichen Leistungsbedarf, sondern bündelt bereits bestehende Ansprüche und kann trägerübergreifend erbracht werden. Seine Höhe muss den individuell festgestellten Bedarf decken, soll aber die Kosten der ohne Budget vorgesehenen Leistungen grundsätzlich nicht überschreiten.
Antrag und Zuständigkeit
Das Budget wird auf Antrag gewährt. Sind mehrere Träger beteiligt, koordiniert grundsätzlich der nach § 14 SGB IX leistende Rehabilitationsträger das Verfahren und erbringt eine trägerübergreifende Komplexleistung. Pflegekassen und Integrationsämter können beteiligt sein.
Bemessung und Auszahlung
Persönliche Budgets werden regelmäßig als monatliche Geldleistung ausgezahlt; in begründeten Fällen kommen Gutscheine in Betracht. Entscheidend ist der festgestellte individuelle Bedarf, nicht eine pauschale Kürzung gegenüber der Sachleistung. Beratung und notwendige Unterstützung müssen mitgedacht werden.
Zielvereinbarung
Leistungsberechtigter und Träger vereinbaren Ziele, Nachweise zur Bedarfsdeckung, Qualitätssicherung sowie Teil- und Gesamtbudget. Bei wichtigem Grund kann die Vereinbarung schriftlich gekündigt werden. Die Eingliederungshilfe kann ebenfalls in dieser Form ausgeführt werden.
Beispiel
Ein Mensch mit Behinderung benötigt täglich Assistenz für Arbeit und Haushalt. Statt Dienste aus vorgegebenen Einrichtungen zu beziehen, beschäftigt er mit dem Budget selbst ausgewählte Assistenten und rechnet die zweckentsprechende Verwendung nach Vereinbarung nach.
Häufige Fragen
Ist das Budget frei verfügbares Einkommen?
Nein. Es dient der Deckung festgestellter Teilhabebedarfe.
Muss es trägerübergreifend sein?
Nein. Auch ein einzelner Träger kann ein Persönliches Budget erbringen.
Wie oft wird der Bedarf geprüft?
Bei laufenden Leistungen regelmäßig in angemessenen Abständen, typischerweise etwa alle zwei Jahre.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.