|

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine bedarfsabhängige Teilhabeleistung nach Teil 2 des SGB IX für Menschen mit wesentlichen Behinderungen oder drohenden wesentlichen Behinderungen. Sie soll eine individuelle Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und volle, wirksame sowie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern. Leistungen betreffen medizinische Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung und soziale Teilhabe. Art und Umfang bestimmen sich nach dem individuell festgestellten Bedarf; Einkommen und Vermögen werden nach besonderen Regeln berücksichtigt.

Leistungsberechtigung

Entscheidend ist nicht allein eine Diagnose, sondern ob eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung die gleichberechtigte Teilhabe wesentlich einschränkt. Der Träger muss Wechselwirkungen mit persönlichen und Umweltfaktoren berücksichtigen.

Leistungsgruppen

Möglich sind unter anderem Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Mobilität, Leistungen zur Beschäftigung, schulischen oder hochschulischen Bildung und zur sozialen Teilhabe. Die Leistung kann als Sachleistung, Geldleistung, Dienstleistung oder auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden.

Bedarfsermittlung und Gesamtplan

Der Träger führt ein personenzentriertes Bedarfsermittlungsverfahren durch und erstellt einen Gesamtplan. Wünsche des Leistungsberechtigten sind zu berücksichtigen, soweit sie angemessen sind. Beiträge aus Einkommen und Vermögen folgen den besonderen Grenzen der §§ 135 ff. SGB IX.

Beispiel

Ein körperlich behinderter Student benötigt Studienassistenz und technische Hilfen. Der Träger muss den konkreten Bildungs- und Unterstützungsbedarf ermitteln und darf nicht allein auf pauschale Stundenkontingente verweisen.

Häufige Fragen

Ist Eingliederungshilfe Sozialhilfe?

Sie ist seit dem Bundesteilhaberecht als eigenes Leistungsrecht im SGB IX geregelt.

Gilt ein Mehrkostenvorbehalt?

Wünsche können an Angemessenheit und Zumutbarkeit gemessen werden; eine schematische Billiglösung genügt nicht.

Welcher Rechtsweg gilt?

Nach Widerspruch grundsätzlich der Sozialrechtsweg.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Landesverfassungsbeschwerde

    Eine Landesverfassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf zu einem Landesverfassungsgericht, mit dem ein Beschwerdeführer die Verletzung verfassungsmäßiger Rechte aus der jeweiligen Landesverfassung rügt. Ob das Verfahren vorgesehen ist, wer beschwerdeberechtigt ist, welche Maßnahmen angegriffen werden können und welche Fristen gelten, bestimmen Landesverfassung und Landesverfassungsprozessrecht. Die Voraussetzungen sind deshalb nicht bundesweit einheitlich. Prüfungsmaßstab ist grundsätzlich Landesverfassungsrecht, nicht unmittelbar…

  • Duldung

    Duldung Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Sie macht den Aufenthalt nicht rechtmäßig, sondern hält nur die Vollziehung der bestehenden Ausreisepflicht an. Gründe können tatsächliche oder rechtliche Abschiebungshindernisse sein, etwa fehlende Reisedokumente, Krankheit oder ein Abschiebungsverbot. Die Duldung ist regelmäßig befristet und kann mit Auflagen verbunden werden. Rechtliche Einordnung Die Einzelheiten richten sich…

  • Kanzlerwahl

    Kanzlerwahl bezeichnet die Wahl des Bundeskanzlers durch den Deutschen Bundestag. Er gehört zum Staatsorganisationsrecht und bestimmt Zuständigkeiten, Verfahren oder politische Verantwortungsbeziehungen innerhalb des Bundesstaates. Seine Anwendung muss demokratische Legitimation, föderale Ordnung und rechtsstaatliche Grenzen miteinander verbinden. Maßgeblich sind das Grundgesetz, die Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff prägt damit die Organisation, Verantwortlichkeit…

  • | |

    Transformation völkerrechtlicher Verträge

    Transformation völkerrechtlicher Verträge bezeichnet die Herstellung innerstaatlicher Geltung eines völkerrechtlichen Vertrags. Bei politischen Verträgen des Bundes und Verträgen über Gegenstände der Bundesgesetzgebung verlangt Artikel 59 Absatz 2 GG ein Bundesgesetz. Dieses Zustimmungsgesetz ermächtigt zur völkerrechtlichen Bindung und erteilt den Vertragsnormen den innerstaatlichen Rechtsanwendungsbefehl. Davon zu trennen sind Unterzeichnung, Ratifikation, völkerrechtliches Inkrafttreten sowie die Frage, ob…

  • | | |

    Kreislaufwirtschaft

    Kreislaufwirtschaft bezeichnet eine Wirtschafts- und Rechtsordnung, in der Ressourcen möglichst lange genutzt, Abfälle vermieden und Materialien durch Wiederverwendung, Reparatur und Recycling im Kreislauf geführt werden. Rechtlich prägen insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und europäische Abfallvorgaben das System. Die Abfallhierarchie priorisiert Vermeidung vor Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstiger Verwertung und Beseitigung. Erzeuger, Besitzer, Hersteller und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger tragen…

  • |

    Listenmandat

    Listenmandat ist ein Parlamentssitz, den ein Bewerber aufgrund seiner Platzierung auf einer Parteiliste erhält. Bei der Bundestagswahl reichen Parteien für jedes Land Landeslisten ein. Nachdem vorrangig die durch Zweitstimmen gedeckten Wahlkreissieger berücksichtigt sind, werden verbleibende Sitze grundsätzlich in der festgelegten Listenreihenfolge vergeben. Direkt- und Listenabgeordnete besitzen dasselbe freie Mandat und die gleichen parlamentarischen Rechte und…