Plaumann-Formel
Plaumann-Formel bestimmt, wann ein privater Kläger von einem EU-Rechtsakt individuell betroffen ist und deshalb nach Artikel 263 Absatz 4 AEUV Nichtigkeitsklage erheben kann. Individuelle Betroffenheit liegt vor, wenn der Rechtsakt den Kläger wegen besonderer persönlicher Eigenschaften oder tatsächlicher Umstände aus dem Kreis aller anderen Personen heraushebt und ähnlich wie einen Adressaten individualisiert. Die strenge Formel gilt vor allem bei Rechtsakten allgemeiner Geltung, soweit keine erleichterte Klage gegen Rechtsakte mit Verordnungscharakter greift.
Rechtliche Einordnung
Die Formel stammt aus dem EuGH-Urteil Plaumann und begrenzt die unmittelbare Individualklage. Sie ist von unmittelbarer Betroffenheit und Adressatenstellung zu unterscheiden.
Voraussetzungen und Bedeutung
Prüfungsmaßstab
Zu prüfen sind geschlossener Personenkreis, besondere Eigenschaften, abgeschlossener Sachverhalt, direkte Rechtswirkungen und gegebenenfalls die Sonderregel für Rechtsakte mit Verordnungscharakter.
Rechtsfolge
Fehlt individuelle Betroffenheit, ist die direkte Nichtigkeitsklage unzulässig. Rechtsschutz kann über nationale Gerichte und das Vorabentscheidungsverfahren verbleiben.
Beispiel
Eine Einfuhrregel betrifft grundsätzlich jeden gegenwärtigen oder künftigen Importeur. Der Kläger wird allein durch seine aktuelle wirtschaftliche Tätigkeit regelmäßig nicht individualisiert.
Häufige Fragen
Genügt starke wirtschaftliche Betroffenheit?
Nicht automatisch. Entscheidend ist die individualisierende Heraushebung aus einem offenen Personenkreis.
Gilt die Formel für Adressaten?
Adressaten sind bereits ausdrücklich klagebefugt und benötigen die Plaumann-Prüfung nicht.
Gibt es eine Erleichterung?
Bei Rechtsakten mit Verordnungscharakter ohne Durchführungsmaßnahmen ist keine individuelle Betroffenheit erforderlich.
Weiterführende Hinweise
Passende Wörterbuchartikel: Europarecht, Sekundärrecht der Europäischen Union, EU-Verordnung. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.