Privilegierung im Strafrecht

Privilegierung im Strafrecht ist ein gegenüber einem Grunddelikt selbständiger Tatbestand mit zusätzlichen Merkmalen und einem milderen gesetzlichen Strafrahmen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Die privilegierenden Voraussetzungen müssen vollständig vorliegen. Das Verhältnis zu Grunddelikt, Versuch, Beteiligung und Irrtum richtet sich nach Aufbau und Zweck der jeweiligen Vorschrift.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Eine besondere gesetzliche Konfliktlage führt dazu, dass eine Tat milder bestraft wird als das sonst einschlägige Grunddelikt.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Privilegierung im Strafrecht?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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