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Prozessvoraussetzung im Strafverfahren

Eine Prozessvoraussetzung im Strafverfahren ist eine rechtliche Bedingung, die erfüllt sein muss, damit ein Gericht über den staatlichen Strafanspruch sachlich entscheiden darf. Hierzu gehören unter anderem deutsche Gerichtsbarkeit, sachliche und örtliche Zuständigkeit, wirksame Anklage, ordnungsgemäßer Eröffnungsbeschluss sowie das Fehlen entgegenstehender Rechtskraft. Das Gericht prüft Prozessvoraussetzungen grundsätzlich von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens. Fehlt eine unverzichtbare Voraussetzung dauerhaft, ist das Verfahren ohne Entscheidung über Schuld oder Unschuld einzustellen.

Rechtliche Bedeutung

Prozessvoraussetzung und Verfahrenshindernis beschreiben positive und negative Seiten derselben Zulässigkeitsprüfung.

Voraussetzungen und Folgen

Behebbare Mängel können nachgeholt oder korrigiert werden. Unheilbare Mängel schließen eine Sachentscheidung aus und führen zur Einstellung.

Beispiel

Die Anklageschrift grenzt die vorgeworfene Tat nicht ausreichend ab. Kann der Mangel nicht wirksam behoben werden, fehlt eine Prozessvoraussetzung für das Hauptverfahren.

Häufige Fragen

Muss der Angeklagte den Mangel rügen?

Nein. Das Gericht prüft wesentliche Prozessvoraussetzungen von Amts wegen.

Geht es dabei um die Schuld?

Nein. Prozessvoraussetzungen bestimmen, ob eine Sachentscheidung überhaupt zulässig ist.

Wann wird geprüft?

In jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Rechtsmittelzug.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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