Gerichtskosten

Gerichtskosten sind die gesetzlich bestimmten Gebühren und Auslagen, die für die Tätigkeit eines Gerichts entstehen. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Kostenrecht, häufig nach Streitwert, Verfahrensart und Verfahrensverlauf. Zu den Auslagen zählen etwa Entschädigungen von Zeugen oder Sachverständigen. Wer die Kosten endgültig trägt, bestimmt das Gericht regelmäßig in der Kostenentscheidung; häufig folgt die Kostenlast dem Unterliegen.

Funktion

Der Begriff gehört zum Prozessrecht und beeinflusst Zugang, Ablauf, Kosten oder Überprüfung gerichtlichen Rechtsschutzes.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Die Einzelheiten richten sich nach Gerichtsbarkeit, Verfahrensart und der jeweils anwendbaren Prozessordnung. Gesetzliche Formen und Fristen sind sorgfältig zu unterscheiden.

Beispiel

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das zuständige Gericht anhand des konkreten Verfahrens und der eingereichten Erklärungen.

Häufige Fragen

Gelten in allen Gerichtsbarkeiten dieselben Regeln?

Nein. ZPO, VwGO, StPO und weitere Verfahrensordnungen können unterschiedliche Regelungen enthalten.

Welche Bedeutung haben Fristen?

Prozessuale Fristen können für Zulässigkeit, Rechtskraft und die Wahrung von Rechtsschutz entscheidend sein.

Verwandte Begriffe

Rechtsmittel, Prozessvoraussetzungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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