Sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsrecht

Die sofortige Beschwerde im Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts oder anderer Gerichte im Vollstreckungsverfahren. Sie ermöglicht eine zügige Überprüfung durch das Beschwerdegericht. Ob sie zulässig ist, ergibt sich aus der jeweiligen gesetzlichen Regelung; häufig gilt eine kurze Frist. Sie unterscheidet sich von der Vollstreckungserinnerung, die sich gegen die Art der Vollstreckung richtet.

Funktion und Voraussetzungen

Die Beschwerde muss form- und fristgerecht eingelegt werden. Das Ausgangsgericht kann der Beschwerde abhelfen oder sie dem Beschwerdegericht vorlegen.

Beispiel

Das Vollstreckungsgericht weist einen Antrag auf Vollstreckungsschutz zurück. Der Schuldner prüft die sofortige Beschwerde.

Häufige Fragen

Gibt es immer eine sofortige Beschwerde?

Nein. Sie ist nur statthaft, wenn das Gesetz sie für die jeweilige Entscheidung vorsieht.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Vollstreckungserinnerung, Rechtsmittel, Rechtsmittelfrist

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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