Verbindungsthese

Verbindungsthese ist die rechtsphilosophische Auffassung, dass zwischen Recht und Moral ein notwendiger Zusammenhang besteht. Je nach Ausprägung betrifft dieser Zusammenhang die Geltung, den Begriff oder die richtige Anwendung des Rechts.

Grundgedanke

Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und verbindet Fragen nach Gerechtigkeit, Legitimität und Geltung des Rechts.

Rechtliche Bedeutung

Er dient als Maßstab für Begründung, Bewertung oder Begrenzung rechtlicher und staatlicher Ordnung.

Beispiel

Seine Bedeutung zeigt sich, wenn formell geltendes Recht auf grundlegende Freiheits-, Gleichheits- oder Gerechtigkeitsanforderungen trifft.

Häufige Fragen

Ist der Begriff unmittelbar geltendes Recht?

Das hängt vom Zusammenhang ab. Manche Grundsätze sind ausdrücklich positivrechtlich verankert, andere dienen vor allem der rechtsphilosophischen Analyse.

Welche praktische Bedeutung hat er?

Er prägt Gesetzgebung, Auslegung und die Beurteilung staatlicher Entscheidungen.

Verwandte Begriffe

Recht und Moral, Rechtspositivismus, Naturrecht, Rechtssicherheit

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    NetzDG

    NetzDG war das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz für soziale Netzwerke. Es verpflichtete bestimmte Anbieter insbesondere zu Beschwerdeverfahren, Berichten und dem Umgang mit offensichtlich strafbaren Inhalten. Mit dem Inkrafttreten des europäischen Digital Services Act und des deutschen Digitale-Dienste-Gesetzes wurde das NetzDG 2024 weitgehend abgelöst und außer Kraft gesetzt; heute besitzt es vor allem rechtshistorische Bedeutung. Rechtliche Bedeutung Das…

  • Mobilisierung des Rechts

    Mobilisierung des Rechts bezeichnet den Vorgang, durch den ein Betroffener aus einem Konflikt oder Nachteil eine rechtliche Angelegenheit macht und staatliche oder andere rechtliche Verfahren nutzt. Dazu muss er das Problem als rechtsrelevant erkennen, einen Anspruch formulieren, Beratung suchen und gegebenenfalls eine Behörde oder ein Gericht einschalten. Der Begriff stammt aus der Rechtssoziologie und erklärt,…

  • |

    Nürnberger Gesetze

    Nürnberger Gesetze ist die Sammelbezeichnung für zentrale nationalsozialistische Gesetze, die am 15. September 1935 erlassen wurden. Besonders das Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre entzogen jüdischen Deutschen wesentliche Rechte und verboten bestimmte Eheschließungen und Beziehungen. Die Vorschriften machten rassistische Ideologie zum staatlichen Recht und bildeten eine Grundlage für…

  • Rechtspositivismus

    Rechtspositivismus ist eine rechtsphilosophische Auffassung, nach der die Geltung des Rechts grundsätzlich von seiner ordnungsgemäßen Setzung und nicht von seiner moralischen Richtigkeit abhängt. Grundgedanke Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und betrifft die Grundlagen von Recht, Geltung und Gerechtigkeit. Beispiel Die Einordnung wird sichtbar, wenn gesetztes Recht und moralische Bewertung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Häufige Fragen…

  • Richterrecht

    Richterrecht bezeichnet Rechtssätze und Grundsätze, die Gerichte durch Auslegung, Konkretisierung und Fortbildung des geltenden Rechts entwickeln. Es entsteht besonders bei unbestimmten Gesetzesbegriffen, Regelungslücken oder neuen Sachverhalten. Richterrecht ist nicht ohne Weiteres mit einem formellen Gesetz gleichzusetzen; seine Bindungswirkung hängt von Rechtsordnung, Gericht und Entscheidungstyp ab. Entstehung Gerichte wenden bestehende Rechtsnormen auf Einzelfälle an. Dabei entwickeln…

  • |

    Allgemeines Preußisches Landrecht

    Allgemeines Preußisches Landrecht ist die 1794 in Kraft getretene umfassende Kodifikation für die preußischen Staaten, die Privat-, Staats-, Verwaltungs- und Strafrecht regelte. Seine historische Bedeutung erschließt sich aus dem Zusammenhang mit politischen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen. Historischer Kontext Der Begriff gehört zur Rechtsgeschichte und steht in Beziehung zu Römischem Recht, Gemeinem Recht und modernen Kodifikationen….