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Schutz der Meeresumwelt

Der Schutz der Meeresumwelt umfasst rechtliche Pflichten zur Bewahrung mariner Lebensräume und zur Verhütung, Verringerung und Kontrolle von Verschmutzung. Artikel 192 des Seerechtsübereinkommens begründet eine allgemeine staatliche Schutzpflicht. Weitere Vorschriften konkretisieren Maßnahmen und Zusammenarbeit. Der Schutz betrifft unterschiedliche Belastungsquellen und ist nicht auf Hoheitsgewässer begrenzt. Ressourcennutzung und andere Meerestätigkeiten müssen mit einschlägigen Umweltpflichten vereinbar sein. Welche Maßnahmen geboten sind, richtet sich nach Rechtsgrundlage, Zuständigkeit und Umständen des jeweiligen Falls.

Staatliche Pflichten und Zusammenarbeit

Teil XII des Seerechtsübereinkommens enthält zentrale Vorgaben. Staaten müssen geeignete Maßnahmen im Rahmen ihrer Pflichten ergreifen und international zusammenarbeiten. Das Recht zur Nutzung natürlicher Ressourcen hebt den Umweltschutz nicht auf. Zuständigkeiten von Küsten-, Flaggen- und Hafenstaaten sind anhand der konkreten Regelung zu unterscheiden.

Beispiel

Von einem Schiff droht eine erhebliche Ölverschmutzung. Die zuständigen Staaten müssen die einschlägigen Regeln zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Meeresumwelt beachten. Welcher Staat welche Maßnahme treffen darf, hängt etwa vom Ort und den anwendbaren Zuständigkeitsregeln ab.

FAQ

Betrifft der Schutz nur das Küstenmeer?

Nein. Er erfasst auch Tätigkeiten und Belastungen außerhalb des Küstenmeers nach den jeweiligen Regeln.

Ist wirtschaftliche Nutzung immer ausgeschlossen?

Nein. Sie muss aber mit den einschlägigen Schutzpflichten vereinbar sein.

Ist nur der Küstenstaat verantwortlich?

Nein. Je nach Fall können auch Flaggen-, Hafen- oder andere zuständige Staaten Pflichten haben.

Verwandte Begriffe

Seevölkerrecht · Territorialgewässer · Hohe See · Flaggenstaat · Hafenstaatkontrolle · Tiefseeboden

Quellen und weiterführende Informationen

Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, amtlicher Text · Artikel 25 GG und Völkerrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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