Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bezeichnet den Grundsatz, dass ein Beschwerdeführer alle zumutbaren Möglichkeiten zur Beseitigung der Grundrechtsverletzung vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nutzen muss. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff ist damit für wirksamen Grundrechtsschutz und die Bindung staatlicher Gewalt besonders bedeutsam.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Grundgesetz, dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Voraussetzungen und Folgen

Die Pflicht reicht über die formelle Rechtswegerschöpfung hinaus und verlangt sachgerechten Vortrag bereits vor Fachgerichten

Beispiel

Ein Beteiligter muss einen naheliegenden fachgerichtlichen Rechtsbehelf ergreifen, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Welche Funktion erfüllt der Begriff?

Er konkretisiert Grundrechtsschutz, gerichtliche Kontrolle oder die rechtlichen Wirkungen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen.

Verwandte Begriffe

Grundgesetz, Staatsrecht, Verfassungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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