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Transparenzbericht nach dem DSA

Ein Transparenzbericht nach dem DSA ist die regelmäßig zu veröffentlichende Dokumentation eines Vermittlungsdienstes über seine Inhaltsmoderation und bestimmte behördliche oder private Hinweise. Je nach Anbieterart enthält er unter anderem Zahlen zu Anordnungen, Meldungen, eigenen Moderationsmaßnahmen, automatisierten Werkzeugen, Beschwerden und Streitbeilegungen. Die Berichtspflichten sind nach Größe und Funktion des Dienstes abgestuft. Sie sollen öffentliche Kontrolle ermöglichen, ohne Geschäftsgeheimnisse oder Rechte Betroffener unnötig offenzulegen.

Allgemeine Berichtspflicht

Nach Art. 15 DSA berichten Vermittlungsdienste grundsätzlich mindestens jährlich in leicht verständlicher Form. Kleinst- und Kleinunternehmen können von dieser allgemeinen Pflicht ausgenommen sein.

Inhalt des Berichts

Anordnungen und Meldungen

Zu nennen sind Anzahl, Art und Bearbeitungszeit behördlicher Anordnungen sowie Meldungen nach dem Melde- und Abhilfeverfahren.

Moderation und Automatisierung

Der Bericht beschreibt die Inhaltsmoderation, einschließlich automatisierter Mittel, deren Zweck, Genauigkeit und möglicher Fehlerquote. Plattformen berichten zusätzlich über Beschwerden und außergerichtliche Streitigkeiten.

Besondere Anbieter

Sehr große Plattformen und Suchmaschinen unterliegen häufigeren und weitergehenden Berichtspflichten. Anbieter müssen personenbezogene Daten, Sicherheitsinteressen und legitime Geschäftsgeheimnisse berücksichtigen.

Beispiel

Ein soziales Netzwerk veröffentlicht, wie viele Inhalte es wegen Strafbarkeit oder Regelverstößen entfernte, wie oft Nutzer erfolgreich Beschwerde einlegten und welcher Anteil der Entscheidungen automatisiert vorbereitet wurde.

Häufige Fragen

Muss jeder kleine Dienst berichten?

Nein. Für Kleinst- und Kleinunternehmen bestehen gesetzliche Ausnahmen.

Ist der Bericht öffentlich?

Grundsätzlich ja; er muss leicht zugänglich und maschinenlesbar veröffentlicht werden.

Reicht eine Gesamtsumme?

Nein. Der DSA verlangt nach Kategorien aufgeschlüsselte Angaben.

Quelle

Art. 15, 24 und 42 der Verordnung (EU) 2022/2065.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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