Anbieter von Vermittlungsdiensten
Ein Anbieter von Vermittlungsdiensten ist nach dem Digital Services Act eine natürliche oder juristische Person, die einen Dienst der reinen Durchleitung, des Caching oder des Hostings bereitstellt. Er vermittelt fremde Informationen über ein Netzwerk, ohne notwendig deren Urheber zu sein. Die Einordnung entscheidet über abgestufte Sorgfaltspflichten und unionsrechtliche Haftungsprivilegien. Der DSA erfasst auch Anbieter außerhalb der Union, wenn ihre Dienste Empfängern in der Europäischen Union angeboten werden.
Arten von Vermittlungsdiensten
Reine Durchleitung und Caching
Bei der reinen Durchleitung übermittelt der Dienst fremde Informationen oder vermittelt Netzzugang. Caching bezeichnet ihre automatische, zeitlich begrenzte Zwischenspeicherung zur effizienteren Übermittlung.
Hosting
Ein Hostingdienst speichert vom Nutzer bereitgestellte Informationen in dessen Auftrag. Bestimmte Hostingdienste sind zugleich Online-Plattformen.
Pflichten und Haftung
Der Digital Services Act verlangt unter anderem Kontaktstellen, die Befolgung bestimmter behördlicher Anordnungen und Transparenzberichte. Die Haftungsbefreiungen gelten nur unter ihren jeweiligen Voraussetzungen. Eine allgemeine Pflicht, sämtliche übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, besteht nicht.
Beispiel
Ein Zugangsanbieter transportiert Datenpakete, ein Content-Delivery-Netz speichert sie vorübergehend und ein Webhoster hält Nutzerdateien vor. Alle drei können Vermittlungsdienste anbieten, unterliegen aber unterschiedlichen Regeln.
Häufige Fragen
Ist jeder Vermittlungsdienst eine Online-Plattform?
Nein. Eine Online-Plattform ist nur eine besondere Form des Hostingdienstes.
Haftet der Anbieter nie für fremde Inhalte?
Nein. Die Befreiungen greifen nur bei den im DSA festgelegten Voraussetzungen.
Gilt der DSA nur für EU-Unternehmen?
Nein. Maßgeblich ist auch, ob Dienste Empfängern in der Union angeboten werden und eine wesentliche Verbindung zur Union besteht.
Rechtsquelle
Siehe Art. 3 bis 8 der Verordnung (EU) 2022/2065.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.