Unterbrechung der Hauptverhandlung
Die Unterbrechung der Hauptverhandlung ist eine zeitlich begrenzte Pause eines bereits begonnenen Strafprozesses, nach der dieselbe Hauptverhandlung fortgesetzt wird. Sie unterscheidet sich von der Aussetzung, bei der die Verhandlung grundsätzlich neu beginnen muss. § 229 StPO bestimmt Höchstfristen und besondere Hemmungstatbestände. Werden die Fristen nicht eingehalten, ist die Hauptverhandlung auszusetzen. Die Regeln sichern die Konzentration und Erinnerung der Richter an den unmittelbar erhobenen Prozessstoff.
Rechtliche Bedeutung
Regelmäßig darf eine Hauptverhandlung höchstens drei Wochen unterbrochen werden; nach längerer Verhandlungsdauer gelten gesetzliche Erweiterungen und Hemmungen.
Voraussetzungen und Folgen
Ein Fortsetzungstermin muss inhaltlich als Hauptverhandlung stattfinden. Ein bloßer Schiebetermin ohne sachliche Verfahrensförderung kann die Frist nicht wahren.
Beispiel
Nach mehreren Verhandlungstagen setzt das Gericht innerhalb der gesetzlichen Unterbrechungsfrist einen Termin an und vernimmt dort einen Zeugen. Die Hauptverhandlung wird wirksam fortgesetzt.
Häufige Fragen
Zählen Wochenenden mit?
Die Fristberechnung richtet sich nach den gesetzlichen Zeitregeln und umfasst grundsätzlich Kalendertage.
Was ist ein Schiebetermin?
Ein Termin, der nur formal die Frist wahren soll, ohne das Verfahren inhaltlich zu fördern.
Welche Folge hat eine Überschreitung?
Die Hauptverhandlung muss grundsätzlich ausgesetzt und später neu begonnen werden.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.