|

Aussetzung der Hauptverhandlung

Die Aussetzung der Hauptverhandlung ist die Beendigung einer begonnenen strafrechtlichen Hauptverhandlung mit der Folge, dass sie später grundsätzlich von vorn beginnen muss. Anders als eine bloße Unterbrechung wahrt sie nicht die Einheit der bisherigen Verhandlung. Eine Aussetzung kommt etwa bei unzureichender Vorbereitung der Verteidigung, länger dauernder Verhinderung eines Beteiligten, wesentlicher Erweiterung des Prozessstoffs oder Überschreitung gesetzlicher Unterbrechungsfristen in Betracht. Das Gericht entscheidet nach den gesetzlichen Voraussetzungen durch Beschluss.

Rechtliche Bedeutung

Die Aussetzung schützt faire Verfahrensführung und den Unmittelbarkeitsgrundsatz, verursacht aber zusätzlichen Aufwand durch Wiederholung bereits erfolgter Verfahrensschritte.

Voraussetzungen und Folgen

Bei zwingenden gesetzlichen Gründen besteht kein Ermessen. Im Übrigen wägt das Gericht Verteidigungsrechte, Wahrheitsfindung und Beschleunigungsgebot gegeneinander ab.

Beispiel

In der Hauptverhandlung wird eine umfangreiche Nachtragsanklage zugelassen. Benötigt der Angeklagte längere Zeit zur Vorbereitung, kann das Gericht die Verhandlung aussetzen.

Häufige Fragen

Beginnt die Beweisaufnahme erneut?

Ja. Nach der Aussetzung muss die Hauptverhandlung grundsätzlich vollständig neu beginnen.

Ist Aussetzung gleich Unterbrechung?

Nein. Bei der Unterbrechung wird dieselbe Hauptverhandlung innerhalb gesetzlicher Fristen fortgesetzt.

Kann der Angeklagte sie beantragen?

Ja. Ein Antrag kommt insbesondere in Betracht, wenn wirksame Verteidigung sonst nicht möglich wäre.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Einspruchsfrist

    Die Einspruchsfrist ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid oder einen anderen anfechtbaren Verwaltungsakt der Finanzbehörde eingelegt werden muss. Sie beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe. Eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung ist für die reguläre Frist von zentraler Bedeutung. Nach Fristablauf wird der Bescheid grundsätzlich bestandskräftig. Beginn und Berechnung Maßgeblich sind §§ 355 und…

  • |

    Komplementaritätsprinzip des Internationalen Strafgerichtshofs

    Komplementaritätsprinzip des Internationalen Strafgerichtshofs bedeutet, dass vorrangig die Staaten schwere Völkerrechtsverbrechen ermitteln und verfolgen. Der Gerichtshof wird nur ergänzend tätig, wenn zuständige Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, ein Verfahren ernsthaft durchzuführen. Ein nationales Verfahren macht eine Sache daher grundsätzlich unzulässig, sofern es nicht bloß vorgeschoben oder funktionsunfähig ist. Das Prinzip verbindet…

  • |

    Kostenfestsetzungsverfahren

    Kostenfestsetzungsverfahren ist das gerichtliche Verfahren, in dem die nach einer Kostenentscheidung erstattungsfähigen Prozesskosten ihrer Höhe nach bestimmt werden. Grundlage ist regelmäßig ein Urteil, Beschluss oder Vergleich mit vollstreckbarer Kostenregelung. Auf Antrag prüft der Rechtspfleger insbesondere Gerichtsgebühren, gesetzliche Anwaltskosten und notwendige Auslagen. Das Verfahren ändert nicht die Kostengrundentscheidung, sondern setzt den daraus folgenden Zahlungsbetrag fest. Der…

  • Hausfriedensbruch

    Hausfriedensbruch ist das widerrechtliche Eindringen in geschützte Räume oder das unbefugte Verweilen trotz Aufforderung des Berechtigten, sich zu entfernen. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die…

  • |

    Plädoyer

    Plädoyer ist der Schlussvortrag eines Verfahrensbeteiligten nach Abschluss der Beweisaufnahme in der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Zunächst trägt die Staatsanwaltschaft ihre rechtliche und tatsächliche Würdigung samt Antrag vor, anschließend erhalten Nebenkläger, Privatkläger, Verteidiger und Angeklagter das Wort. Das Plädoyer bewertet das Beweisergebnis, behandelt Schuld- und Rechtsfolgenfragen und formuliert einen Entscheidungsvorschlag. Es ist kein Beweismittel und bindet das…

  • |

    Letztes Wort des Angeklagten

    Letztes Wort des Angeklagten ist sein Recht, sich nach Schluss der Beweisaufnahme und den Schlussvorträgen unmittelbar vor der gerichtlichen Beratung abschließend zu äußern. Auch wenn ein Verteidiger gesprochen hat, muss das Gericht den Angeklagten persönlich fragen, ob er noch etwas vorbringen möchte. Er darf schweigen, Tatsachen ergänzen, Reue äußern oder persönliche Umstände schildern. Wird nachträglich…