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Aussetzung der Hauptverhandlung

Die Aussetzung der Hauptverhandlung ist die Beendigung einer begonnenen strafrechtlichen Hauptverhandlung mit der Folge, dass sie später grundsätzlich von vorn beginnen muss. Anders als eine bloße Unterbrechung wahrt sie nicht die Einheit der bisherigen Verhandlung. Eine Aussetzung kommt etwa bei unzureichender Vorbereitung der Verteidigung, länger dauernder Verhinderung eines Beteiligten, wesentlicher Erweiterung des Prozessstoffs oder Überschreitung gesetzlicher Unterbrechungsfristen in Betracht. Das Gericht entscheidet nach den gesetzlichen Voraussetzungen durch Beschluss.

Rechtliche Bedeutung

Die Aussetzung schützt faire Verfahrensführung und den Unmittelbarkeitsgrundsatz, verursacht aber zusätzlichen Aufwand durch Wiederholung bereits erfolgter Verfahrensschritte.

Voraussetzungen und Folgen

Bei zwingenden gesetzlichen Gründen besteht kein Ermessen. Im Übrigen wägt das Gericht Verteidigungsrechte, Wahrheitsfindung und Beschleunigungsgebot gegeneinander ab.

Beispiel

In der Hauptverhandlung wird eine umfangreiche Nachtragsanklage zugelassen. Benötigt der Angeklagte längere Zeit zur Vorbereitung, kann das Gericht die Verhandlung aussetzen.

Häufige Fragen

Beginnt die Beweisaufnahme erneut?

Ja. Nach der Aussetzung muss die Hauptverhandlung grundsätzlich vollständig neu beginnen.

Ist Aussetzung gleich Unterbrechung?

Nein. Bei der Unterbrechung wird dieselbe Hauptverhandlung innerhalb gesetzlicher Fristen fortgesetzt.

Kann der Angeklagte sie beantragen?

Ja. Ein Antrag kommt insbesondere in Betracht, wenn wirksame Verteidigung sonst nicht möglich wäre.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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