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Kleine Strafkammer

Die kleine Strafkammer ist der für strafrechtliche Berufungen zuständige Spruchkörper des Landgerichts. Sie überprüft Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts in einer neuen Tatsachenverhandlung. Grundsätzlich ist sie mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt; bei Berufungen gegen Urteile des erweiterten Schöffengerichts tritt ein zweiter Berufsrichter hinzu. Die kleine Strafkammer kann Beweise erneut erheben, Feststellungen ändern und im Rahmen des Verschlechterungsverbots eine eigene Entscheidung treffen.

Einordnung

Anders als das Revisionsgericht kontrolliert die kleine Strafkammer nicht nur Rechtsfehler, sondern verhandelt die Sache grundsätzlich neu.

Aufbau und Zuständigkeit

Umfang der Prüfung kann durch eine wirksame Berufungsbeschränkung begrenzt sein. Die Besetzung folgt § 76 GVG und besonderen Vorschriften.

Beispiel

Der Angeklagte legt Berufung gegen ein Urteil des Strafrichters ein. Die kleine Strafkammer vernimmt die Zeugen erneut und entscheidet anschließend selbst über Tat und Strafe.

Häufige Fragen

Ist sie ein Gericht eigener Art?

Nein. Sie ist ein Spruchkörper des Landgerichts.

Wirken immer zwei Schöffen mit?

In der Hauptverhandlung gehören grundsätzlich zwei Schöffen zur kleinen Strafkammer.

Kann sie freisprechen?

Ja. Als Tatsacheninstanz kann sie das amtsgerichtliche Urteil umfassend ändern.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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