Beweisaufnahme
Die Beweisaufnahme ist der Teil eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, in dem streitige oder sonst aufklärungsbedürftige Tatsachen mithilfe zulässiger Beweismittel festgestellt werden. Das zuständige Gericht erhebt etwa Zeugen-, Sachverständigen-, Urkunden- oder Augenscheinsbeweis und würdigt anschließend das Ergebnis. Welche Tatsachen beweisbedürftig sind, wer Beweis anbieten muss und welches Beweismaß gilt, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung und der Verteilung der Beweislast.
Gegenstand und Ablauf
Beweis wird über entscheidungserhebliche Tatsachen erhoben, die nicht bereits feststehen oder unstreitig sind. Häufig ordnet das Gericht die Beweisaufnahme durch einen Beweisbeschluss an und bezeichnet darin Beweisthema und Beweismittel.
Beweismittel
Zu den klassischen Beweismitteln gehören Zeugenbeweis, Sachverständigenbeweis, Urkundenbeweis, Augenschein und Parteivernehmung.
Beispiel
Nach einem Verkehrsunfall streiten die Parteien über den Ampelstand. Das Gericht vernimmt einen unbeteiligten Zeugen und würdigt dessen Aussage zusammen mit den übrigen Umständen.
Häufige Fragen
Wird über jede bestrittene Tatsache Beweis erhoben?
Nein. Die Tatsache muss für die Entscheidung erheblich und das Beweismittel geeignet sowie zulässig sein.
Wie bewertet das Gericht das Ergebnis?
Grundsätzlich nach den Regeln der freien Beweiswürdigung und dem jeweils erforderlichen Beweismaß.
Verwandte Begriffe
Beweismittel, Darlegungslast, Unmittelbarkeitsgrundsatz, Amtsermittlungsgrundsatz
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