Vollstreckungsabwehrklage

Die Vollstreckungsabwehrklage ist die Klage des Schuldners gegen den Gläubiger, mit der materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend gemacht werden. Sie wird auch Vollstreckungsgegenklage genannt. Sie richtet sich nicht gegen Fehler der Vollstreckungsorgane, sondern gegen die weitere Durchsetzbarkeit des Anspruchs, etwa wegen Erfüllung, Aufrechnung oder Erlass nach Entstehung des Titels. Das zuständige Prozessgericht entscheidet darüber.

Funktion und Voraussetzungen

Einwendungen sind nur zulässig, soweit sie nach den Regeln der Zivilprozessordnung nicht bereits im früheren Verfahren hätten geltend gemacht werden müssen. Häufig wird zugleich eine einstweilige Einstellung beantragt.

Beispiel

Der Schuldner hat die titulierte Forderung nach dem Urteil vollständig bezahlt, der Gläubiger vollstreckt aber weiter.

Häufige Fragen

Kann damit das alte Urteil nochmals überprüft werden?

Nein. Die Klage ersetzt kein Rechtsmittel gegen Fehler des Erkenntnisverfahrens.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Vollstreckungserinnerung, Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Rechtskraftwirkung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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