Verkehrsunfall

Verkehrsunfall Plötzliches Ereignis im Straßenverkehr mit Personen- oder Sachschaden.

Rechtliche Einordnung

Die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach dem Einzelfall. Zuständigkeit, Fristen und Rechtsbehelfe sind jeweils gesondert zu prüfen.

Beispiel

Die zuständige Behörde oder das Gericht bewertet den konkreten Sachverhalt nach den einschlägigen Vorschriften.

Häufige Fragen

Kann die Entscheidung überprüft werden?

Je nach Verfahren stehen Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel offen.

Verwandte Begriffe

Siehe auch Rechtsbehelf.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Bereicherungsrecht

    Bereicherungsrecht ist ein grundlegender Begriff des deutschen Zivilrechts. Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Abgrenzungen ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowie der Rechtsprechung. Die konkrete Anwendung richtet sich nach dem Einzelfall und dem jeweiligen Rechtsverhältnis. Bedeutung und Voraussetzungen Der Begriff strukturiert Rechte und Pflichten der Beteiligten und ist im Zusammenhang mit den gesetzlichen Regelungen auszulegen. Beispiel Ob…

  • Bewährungshilfe

    Bewährungshilfe unterstützt und beaufsichtigt einen Verurteilten während der Bewährungszeit. Der Bewährungshelfer hilft bei persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, überwacht aber zugleich die Erfüllung gerichtlicher Weisungen und Auflagen. Er berichtet dem Gericht über den Verlauf der Bewährung. Ziel ist es, weitere Straftaten zu verhindern und die soziale Stabilisierung zu fördern. Für die Anwendung sind die gesetzlichen…

  • |

    Ermessensfehler

    Ein Ermessensfehler liegt vor, wenn eine Behörde den gesetzlich eröffneten Entscheidungsspielraum nicht entsprechend dem Zweck der Ermächtigung oder außerhalb seiner Grenzen nutzt. Gesetzliche Grundlage Die Anforderungen ergeben sich aus § 40 VwVfG. Die gerichtliche Kontrolle regelt für Verwaltungsprozesse § 114 VwGO. Arten von Ermessensfehlern Beim Ermessensnichtgebrauch erkennt die Behörde ihren Spielraum nicht. Bei der Ermessensüberschreitung…

  • Vorbewährung

    Vorbewährung bezeichnet im Jugendstrafrecht die Möglichkeit, die Entscheidung über die Aussetzung einer verhängten Jugendstrafe zur Bewährung zunächst zurückzustellen. Das Gericht kann dem Jugendlichen Gelegenheit geben, sich innerhalb einer Bewährungszeit zu bewähren, bevor es endgültig entscheidet. Das Instrument soll eine tragfähige Prognose ermöglichen und unnötigen Strafvollzug vermeiden. Es ist gesetzlich geregelt und mit Auflagen, Weisungen sowie…

  • Auflage im Jugendstrafrecht

    Auflage im Jugendstrafrecht ist ein Zuchtmittel, durch das der junge Täter zu einer konkreten Leistung verpflichtet wird. Möglich sind insbesondere Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsleistungen oder eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Auflage soll Verantwortungsübernahme fördern und das begangene Unrecht spürbar machen, ohne den Charakter einer Jugendstrafe zu haben. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen…

  • |

    Nebenfolge

    Nebenfolge ist eine gesetzlich vorgesehene Rechtsfolge einer Straftat, die neben die eigentliche Strafe treten kann. Sie betrifft häufig eine Rechtsstellung oder Befugnis des Verurteilten. Beispiele sind der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des Stimmrechts. Nebenfolgen sind von Nebenstrafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung abzugrenzen. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die…