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Rückstufungsschaden

Rückstufungsschaden ist der wirtschaftliche Nachteil, den ein Versicherungsnehmer durch die Rückstufung seines Schadenfreiheitsrabatts nach der Regulierung eines Verkehrsunfalls erleidet. Die künftig höheren Versicherungsbeiträge können ersatzfähig sein, wenn der Unfallgegner für den Schaden haftet und die Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung aus Sicht des Geschädigten vernünftig war. Bei geteilter Haftung richtet sich der Ersatz nach den Umständen und der Haftungsquote. Die konkrete Beitragsmehrbelastung muss nachvollziehbar nachgewiesen werden.

Rechtliche Einordnung

Der Rückstufungsschaden ist ein adäquat verursachter Vermögensfolgeschaden nach §§ 249 ff. BGB. Er kann sich über mehrere Versicherungsjahre erstrecken.

Bedeutung und Abgrenzung

Er ist von Selbstbeteiligung und Fahrzeugschaden zu unterscheiden. Die Rückstufung betrifft nicht die Reparatur selbst, sondern die spätere Prämienentwicklung des Versicherungsvertrags.

Beispiel

Nach einem Unfall reguliert die Vollkaskoversicherung die Reparatur. Dadurch fällt der Versicherungsnehmer in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse und zahlt mehrere Jahre höhere Beiträge; die Mehrbeträge können anteilig ersatzfähig sein.

Häufige Fragen

Muss die Kaskoversicherung genutzt werden?

Nein. Bei verzögerter Haftpflichtregulierung kann ihre Inanspruchnahme aber wirtschaftlich sinnvoll und schadensrechtlich vertretbar sein.

Wie wird die Höhe belegt?

Üblicherweise durch eine Bescheinigung oder Berechnung des Versicherers über die künftige Beitragsdifferenz.

Gilt das auch für Haftpflicht-Rückstufung?

Je nach Unfallbeteiligung und Regulierung kann auch dort ein ersatzfähiger Rückstufungsschaden entstehen.

Verwandte Begriffe und Quellen

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Halterhaftung, Haftungsquote bei Verkehrsunfällen, Wirtschaftlicher Totalschaden und Kfz-Haftpflichtversicherung

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz, in der Bußgeldkatalog-Verordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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