Beweismaß

Das Beweismaß beschreibt den Grad an Überzeugung, den ein Gericht für die Feststellung einer Tatsache erreichen muss. Es beantwortet damit die Frage, wann ein Umstand als bewiesen gilt. Im Zivilprozess genügt regelmäßig die volle richterliche Überzeugung, ohne dass jede theoretische Restzweifel ausgeschlossen sein muss. Für bestimmte vorläufige Entscheidungen oder besondere Tatsachen können geringere Anforderungen wie Glaubhaftmachung gelten.

Funktion und Voraussetzungen

Das erforderliche Beweismaß hängt von Verfahrensart, Prozesslage und gesetzlicher Regelung ab. Es ist von der Beweislast zu unterscheiden, die das Risiko der Nichterweislichkeit verteilt.

Beispiel

Für eine einstweilige Anordnung genügt häufig Glaubhaftmachung, während das Hauptsacheverfahren den vollen Beweis verlangt.

Häufige Fragen

Bedeutet voller Beweis absolute Gewissheit?

Nein. Erfordert ist eine vernünftige, lebensnahe Überzeugung, die verbleibende Zweifel nicht völlig ausschließen muss.

Verwandte Begriffe

Beweisaufnahme, Freie Beweiswürdigung, Darlegungslast, Einstweiliger Rechtsschutz

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