Vollstreckungsauftrag
Der Vollstreckungsauftrag ist der Antrag des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher, bestimmte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Er konkretisiert, was der Gerichtsvollzieher im Rahmen seiner Zuständigkeit unternehmen soll, etwa eine Sachpfändung, die Abnahme der Vermögensauskunft oder eine Zustellung. Der Auftrag setzt regelmäßig voraus, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sein Inhalt kann den Ablauf und die Reichweite der Vollstreckungsmaßnahmen wesentlich beeinflussen.
Funktion und Voraussetzungen
Der Gläubiger kann den Auftrag auf einzelne Maßnahmen beschränken oder mehrere zulässige Maßnahmen verbinden. Gebühren und Auslagen können entstehen.
Beispiel
Nach erfolgloser Zahlungsaufforderung beauftragt der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung und hilfsweise mit der Vermögensauskunft.
Häufige Fragen
Muss der Auftrag schriftlich erfolgen?
Die zulässige Form richtet sich nach den geltenden Vollstreckungsvorschriften und den Vorgaben des Gerichtsvollziehers.
Verwandte Begriffe
Gerichtsvollzieher, Sachpfändung, Vermögensauskunft, Zwangsvollstreckung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.