Vollstreckungsauftrag

Der Vollstreckungsauftrag ist der Antrag des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher, bestimmte Maßnahmen der Zwangsvollstreckung durchzuführen. Er konkretisiert, was der Gerichtsvollzieher im Rahmen seiner Zuständigkeit unternehmen soll, etwa eine Sachpfändung, die Abnahme der Vermögensauskunft oder eine Zustellung. Der Auftrag setzt regelmäßig voraus, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sein Inhalt kann den Ablauf und die Reichweite der Vollstreckungsmaßnahmen wesentlich beeinflussen.

Funktion und Voraussetzungen

Der Gläubiger kann den Auftrag auf einzelne Maßnahmen beschränken oder mehrere zulässige Maßnahmen verbinden. Gebühren und Auslagen können entstehen.

Beispiel

Nach erfolgloser Zahlungsaufforderung beauftragt der Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit einer Sachpfändung und hilfsweise mit der Vermögensauskunft.

Häufige Fragen

Muss der Auftrag schriftlich erfolgen?

Die zulässige Form richtet sich nach den geltenden Vollstreckungsvorschriften und den Vorgaben des Gerichtsvollziehers.

Verwandte Begriffe

Gerichtsvollzieher, Sachpfändung, Vermögensauskunft, Zwangsvollstreckung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Wahlfeststellung

    Wahlfeststellung ermöglicht im Strafprozess ausnahmsweise einen alternativen Schuldspruch, wenn nach ausgeschöpfter Beweisaufnahme sicher feststeht, dass der Angeklagte eine von mehreren Straftaten begangen hat, sich aber nicht klären lässt, welche. Bei der echten Wahlfeststellung müssen die verbleibenden Delikte rechtsethisch und psychologisch vergleichbar sein. Das richterrechtlich entwickelte Institut begrenzt den Zweifelssatz, ersetzt jedoch weder den Nachweis einer…

  • |

    Annahmeberufung

    Die Annahmeberufung ist eine Berufung gegen ein strafgerichtliches Urteil, die nur durchgeführt wird, wenn das Berufungsgericht sie ausdrücklich annimmt. Sie betrifft Bagatellentscheidungen des Amtsgerichts, insbesondere geringe Geldstrafen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt oder geringe Geldbußen. Die Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist. Ohne Annahme wird sie als unzulässig verworfen. Das Verfahren soll die zweite…

  • |

    Urkundenprozess

    Urkundenprozess ist eine besondere Verfahrensart des Zivilprozesses für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung vertretbarer Sachen, wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Der Kläger muss die Wahl des Urkundenprozesses erklären und die erforderlichen Urkunden vorlegen. Die zulässigen Beweismittel sind zunächst beschränkt. Kann der Beklagte Einwendungen nicht in dieser Form beweisen,…

  • Beweisaufnahme

    Die Beweisaufnahme ist der Teil eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, in dem streitige oder sonst aufklärungsbedürftige Tatsachen mithilfe zulässiger Beweismittel festgestellt werden. Das zuständige Gericht erhebt etwa Zeugen-, Sachverständigen-, Urkunden- oder Augenscheinsbeweis und würdigt anschließend das Ergebnis. Welche Tatsachen beweisbedürftig sind, wer Beweis anbieten muss und welches Beweismaß gilt, richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensordnung…

  • |

    Nebenintervention

    Nebenintervention ist der Beitritt eines Dritten zu einem anhängigen Zivilprozess, um eine Partei zu unterstützen, an deren Obsiegen er ein rechtliches Interesse hat. Der Nebenintervenient wird nicht selbst Hauptpartei, darf aber Angriffs- und Verteidigungsmittel, Beweisanträge und Rechtsmittel einsetzen, soweit seine Handlungen nicht der unterstützten Partei widersprechen. Die Entscheidung wirkt ihm gegenüber später durch die sogenannte…

  • |

    Bundesarbeitsgericht (BAG)

    Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Bundesgericht der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es hat seinen Sitz in Erfurt und entscheidet vor allem über Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte sowie über Rechtsbeschwerden in bestimmten Beschlussverfahren. Das Gericht überprüft grundsätzlich Rechtsfragen und sichert durch seine Rechtsprechung die Einheit und Fortbildung des Arbeitsrechts. Rechtliche Bedeutung Aufgaben, Besetzung und Verfahren richten sich nach…