Vollstreckungserinnerung

Die Vollstreckungserinnerung ist ein Rechtsbehelf gegen die Art und Weise, in der ein Vollstreckungsorgan eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchführt. Sie richtet sich nicht gegen den Bestand des titulierten Anspruchs, sondern gegen Verfahrensfehler innerhalb der Vollstreckung. Sie kann insbesondere vom Gläubiger, Schuldner oder einem betroffenen Dritten eingelegt werden. Zuständig ist regelmäßig das Vollstreckungsgericht.

Funktion und Voraussetzungen

Sie kommt etwa in Betracht, wenn der Gerichtsvollzieher eine Maßnahme fehlerhaft vornimmt oder verweigert. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme.

Beispiel

Ein Schuldner rügt, dass der Gerichtsvollzieher einen offensichtlich unpfändbaren Gegenstand gepfändet hat.

Häufige Fragen

Richtet sich die Erinnerung gegen das Urteil selbst?

Nein. Gegen materielle Einwendungen gegen den Titel kommen andere Rechtsbehelfe in Betracht.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgericht, Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsabwehrklage

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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