Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe ist staatliche Unterstützung für einen Beteiligten, der die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht oder nur teilweise tragen kann. Sie setzt regelmäßig hinreichende Erfolgsaussicht und fehlende Mutwilligkeit voraus. Je nach Lage werden Gerichtskosten und gegebenenfalls die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts übernommen; Ratenzahlungen können angeordnet werden. Die Bewilligung entscheidet nicht über den Ausgang des Hauptverfahrens.
Funktion
Der Begriff gehört zum Prozessrecht und beeinflusst Zugang, Ablauf, Kosten oder Überprüfung gerichtlichen Rechtsschutzes.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Die Einzelheiten richten sich nach Gerichtsbarkeit, Verfahrensart und der jeweils anwendbaren Prozessordnung. Gesetzliche Formen und Fristen sind sorgfältig zu unterscheiden.
Beispiel
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft das zuständige Gericht anhand des konkreten Verfahrens und der eingereichten Erklärungen.
Häufige Fragen
Gelten in allen Gerichtsbarkeiten dieselben Regeln?
Nein. ZPO, VwGO, StPO und weitere Verfahrensordnungen können unterschiedliche Regelungen enthalten.
Welche Bedeutung haben Fristen?
Prozessuale Fristen können für Zulässigkeit, Rechtskraft und die Wahrung von Rechtsschutz entscheidend sein.
Verwandte Begriffe
Rechtsmittel, Prozessvoraussetzungen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.