Bewährungsweisung

Eine Bewährungsweisung ist eine gerichtliche Anordnung, die dem Verurteilten während der Bewährungszeit ein bestimmtes Verhalten vorgibt. Weisungen sollen helfen, ein straffreies Leben zu führen und Risiken weiterer Straftaten zu vermindern. Möglich sind etwa Meldepflichten, Kontaktverbote, Therapieanweisungen oder Vorgaben zu Aufenthalt und Ausbildung. Die Weisung darf keine unzumutbaren Anforderungen stellen und muss hinreichend bestimmt sowie verhältnismäßig sein.

Rechtliche Einordnung

Im Erwachsenenstrafrecht regelt § 56c StGB Weisungen; im Jugendstrafrecht gelten ergänzende und besondere Vorschriften des JGG.

Voraussetzungen und Folgen

Verstöße führen nicht automatisch zum Widerruf. Das Gericht würdigt Schwere, Häufigkeit, Verschulden und die weitere Prognose.

Beispiel

Ein wegen Körperverletzung Verurteilter erhält die Weisung, an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen und den Kontakt zum Opfer zu unterlassen.

Häufige Fragen

Wo ist Bewährungsweisung geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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