Rechtskraft

Rechtskraft bezeichnet die verbindliche und grundsätzlich endgültige Wirkung einer gerichtlichen Entscheidung. Eine rechtskräftige Entscheidung kann regelmäßig nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angegriffen werden; über denselben Streitgegenstand darf grundsätzlich nicht erneut entschieden werden.

Formelle Rechtskraft

Formelle Rechtskraft tritt ein, wenn eine Entscheidung mit einem ordentlichen Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann. Das ist etwa der Fall, wenn kein Rechtsmittel statthaft ist, die Rechtsmittelfrist abläuft oder ein eingelegtes Rechtsmittel wirksam zurückgenommen wird.

Die formelle Rechtskraft betrifft damit die Unanfechtbarkeit der konkreten Entscheidung.

Materielle Rechtskraft

Materielle Rechtskraft bedeutet, dass der festgestellte Entscheidungsinhalt die Beteiligten und spätere Gerichte bindet. Im Zivilprozess erstreckt sie sich nach § 322 ZPO grundsätzlich auf den mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch, über den entschieden wurde.

Rechtskraft und Vollstreckbarkeit

Rechtskraft und Vollstreckbarkeit sind nicht dasselbe. Manche Urteile sind bereits vor Eintritt der Rechtskraft vorläufig vollstreckbar. Umgekehrt muss nicht jede rechtskräftige Entscheidung vollstreckungsfähig sein, etwa wenn sie lediglich eine Rechtslage feststellt.

Durchbrechung der Rechtskraft

Die Rechtskraft dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit. Sie kann deshalb nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen überwunden werden. Dazu gehören insbesondere die Wiederaufnahme des Verfahrens und besondere außerordentliche Rechtsbehelfe.

Bedeutung für die Verfassungsbeschwerde

Eine Verfassungsbeschwerde hemmt oder beseitigt die Rechtskraft einer angegriffenen Entscheidung nicht automatisch. Vor ihrer Erhebung müssen grundsätzlich der Rechtsweg erschöpft und die geltenden Fristen beachtet werden.

Beispiel

Wird gegen ein zugestelltes Urteil innerhalb der vorgeschriebenen Frist kein zulässiges Rechtsmittel eingelegt, wird es regelmäßig formell rechtskräftig.

Häufige Fragen

Ist jedes rechtskräftige Urteil richtig?

Rechtskraft bedeutet Verbindlichkeit, nicht zwingend inhaltliche Fehlerfreiheit.

Kann ein rechtskräftiges Urteil noch geändert werden?

Nur in eng begrenzten gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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