Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug ist das Recht eines Unternehmers, die ihm für unternehmerisch bezogene Leistungen berechnete Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Er gewährleistet, dass die Umsatzsteuer innerhalb der Leistungskette grundsätzlich nicht den Unternehmer, sondern erst den Endverbraucher belastet. Die zentralen Voraussetzungen regelt § 15 UStG.

Voraussetzungen

Der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein, die Leistung für sein Unternehmen beziehen und regelmäßig eine ordnungsgemäße Rechnung besitzen. Die Leistung muss von einem anderen Unternehmer ausgeführt worden sein.

Ausschluss

Der Abzug kann insbesondere ausgeschlossen sein, wenn die Eingangsleistung für steuerfreie Umsätze oder für den privaten Bereich verwendet wird. Bei gemischter Nutzung kann eine Aufteilung erforderlich sein.

Beispiel

Ein steuerpflichtig tätiger Unternehmer kauft einen betrieblichen Computer. Die ordnungsgemäß ausgewiesene Umsatzsteuer kann grundsätzlich als Vorsteuer abgezogen werden.

Häufige Fragen

Haben Kleinunternehmer einen Vorsteuerabzug?

Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung grundsätzlich nicht.

Wann muss Vorsteuer berichtigt werden?

Ändern sich maßgebliche Verhältnisse, kann eine Berichtigung nach § 15a UStG erforderlich sein.

Verwandte Begriffe

Vorsteuer, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, Rechnung, Vorsteuerberichtigung

Weitere Informationen bietet steuerrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Steuerpflicht

    Steuerpflicht bezeichnet die gesetzlich begründete Einbeziehung einer Person oder eines Sachverhalts in eine steuerliche Regelung. Sie kann sich auf die persönliche Zugehörigkeit zum Kreis der Betroffenen oder auf bestimmte steuerbare Einkünfte, Umsätze oder Vermögensvorgänge beziehen. Ob und in welchem Umfang Steuerpflicht besteht, bestimmt das jeweilige Steuergesetz; allgemeine Verfahrensregeln enthält die Abgabenordnung. Persönliche und sachliche Steuerpflicht…

  • Außergewöhnliche Belastungen

    Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige größere Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im Vergleich zur überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Personen entstehen. Sie können nach §§ 33 ff. EStG das zu versteuernde Einkommen mindern. Berücksichtigt wird regelmäßig nur der Teil, der die individuell berechnete zumutbare Belastung übersteigt. Typische Fälle können bestimmte Krankheits-, Pflege- oder Unterhaltskosten sein. Voraussetzungen Die Aufwendungen müssen…

  • Zu versteuerndes Einkommen

    Das zu versteuernde Einkommen ist die zentrale Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Es entsteht nach den gesetzlich vorgegebenen Rechenschritten aus der Summe der Einkünfte, vermindert insbesondere um bestimmte Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Freibeträge. Erst auf diesen Endbetrag wird der Einkommensteuertarif angewendet; es ist daher nicht mit Einnahmen, Einkünften oder Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Berechnung Ausgangspunkt sind die sieben Einkunftsarten….

  • Grunderwerbsteuer

    Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer auf Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. Wichtigster Fall ist der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Steuerbar können aber auch bestimmte Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften sein. Bemessungsgrundlage ist regelmäßig die Gegenleistung; der Steuersatz wird vom jeweiligen Bundesland bestimmt. Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz. Steuerbare Vorgänge Neben Kaufverträgen erfasst das Gesetz insbesondere Auflassung,…

  • Kapitalertragsteuer

    Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf bestimmte Kapitalerträge. Sie wird regelmäßig von der auszahlenden Stelle, etwa einer Bank oder Kapitalgesellschaft, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Bei privaten Anlegern wirkt der Abzug häufig als Abgeltungsteuer und erfüllt damit grundsätzlich die Einkommensteuerpflicht auf diese Erträge. Erfasste Erträge Zum Steuerabzug gehören insbesondere…

  • |

    Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

    Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist eine gesetzlich geregelte Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen Straffreiheit für bereits begangene Steuerhinterziehungen zu erlangen. Der Täter muss gegenüber der Finanzbehörde rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart nachholen oder berichtigen. Zusätzlich müssen regelmäßig Steuern, Zinsen und gegebenenfalls ein Geldbetrag fristgerecht gezahlt werden. Vollständigkeit Eine sogenannte…