Strafprozessrecht
Strafprozessrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften über das Verfahren zur Aufklärung, Verfolgung und gerichtlichen Entscheidung von Straftaten. Es bestimmt Aufgaben und Befugnisse von Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten sowie die Rechte des Beschuldigten und weiterer Verfahrensbeteiligter. Zentrale Rechtsquelle ist die Strafprozessordnung. Das Verfahren reicht typischerweise vom Ermittlungsverfahren über Zwischen- und Hauptverfahren bis zur Rechtskraft und Strafvollstreckung.
Zweck und Grundsätze
Das Strafverfahren soll den staatlichen Strafanspruch in einem rechtsstaatlichen Verfahren klären. Wichtige Grundsätze sind Unschuldsvermutung, rechtliches Gehör, fairer Prozess, gesetzlicher Richter und das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung.
Verfahrensabschnitte
Im Ermittlungsverfahren klärt die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt. Nach Anklage prüft das Gericht im Zwischenverfahren die Eröffnung des Hauptverfahrens. Die Hauptverhandlung endet regelmäßig durch Urteil oder Einstellung.
Stellung des Beschuldigten
Der Beschuldigte darf schweigen und einen Verteidiger hinzuziehen. Eingriffe wie Durchsuchung oder Untersuchungshaft benötigen eine gesetzliche Grundlage und unterliegen gerichtlicher Kontrolle.
Beispiel
Nach einer Strafanzeige nimmt die Polizei Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach deren Abschluss, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.
Häufige Fragen
Wo ist das Strafprozessrecht geregelt?
Vor allem in der Strafprozessordnung (StPO) und im Gerichtsverfassungsgesetz.
Wer leitet das Ermittlungsverfahren?
Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich Herrin des Ermittlungsverfahrens.
Muss ein Beschuldigter aussagen?
Nein. Er hat ein umfassendes Schweigerecht.
Verwandte Begriffe
Beschuldigter, Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft, Durchsuchung, Rechtskraft
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