Streitgegenstand

Streitgegenstand ist der konkrete Gegenstand, über den ein Gericht im Verfahren entscheiden soll. Im Zivilprozess wird er überwiegend durch den Klageantrag und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt. Er begrenzt den Umfang der gerichtlichen Entscheidung und ist für Rechtshängigkeit, Klageänderung und Rechtskraft bedeutsam. Der Streitgegenstand ist vom bloßen Sachverhalt und von einzelnen rechtlichen Anspruchsgrundlagen zu unterscheiden.

Funktion und Voraussetzungen

Der Begriff gehört zum gerichtlichen Verfahrensrecht. Voraussetzungen, Form und Rechtsfolgen ergeben sich aus der jeweils anwendbaren Prozessordnung und können je nach Gerichtsbarkeit abweichen.

Rechtsfolgen

Die prozessuale Wirkung ist vom materiellen Recht zu unterscheiden. Sie kann den Ablauf, den Umfang der gerichtlichen Prüfung, die Kosten oder die spätere Vollstreckung beeinflussen.

Beispiel

Verlangt der Kläger Zahlung aus einem bestimmten Kaufvertrag, bilden Zahlungsantrag und der zugrunde liegende Vorgang den Streitgegenstand.

Häufige Fragen

Gilt der Begriff in allen Verfahren gleich?

Nein. ZPO, VwGO, StPO und weitere Verfahrensordnungen können unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen vorsehen.

Ist anwaltliche Beratung erforderlich?

Ob Anwaltszwang besteht, richtet sich nach Gericht und Verfahrensart. Unabhängig davon kann fachkundige Beratung wegen der prozessualen Folgen sinnvoll sein.

Verwandte Begriffe

Klageantrag, Klageänderung, Rechtskraftwirkung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Berufungsbeschränkung

    Die Berufungsbeschränkung ist die Begrenzung einer strafprozessualen Berufung auf bestimmte, rechtlich und tatsächlich selbstständig überprüfbare Teile des angefochtenen Urteils. Der Berufungsführer kann etwa nur den Rechtsfolgenausspruch, eine einzelne Tat oder bestimmte Nebenfolgen angreifen. Der nicht angefochtene Teil wird grundsätzlich rechtskräftig und bindet das Berufungsgericht. Unwirksam ist eine Beschränkung, wenn der verbleibende Teil nicht unabhängig beurteilt…

  • |

    Teilurteil

    Teilurteil ist eine gerichtliche Endentscheidung über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands oder nur einzelne von mehreren Ansprüchen oder Parteien. Es ermöglicht, einen entscheidungsreifen Teil des Rechtsstreits vor dem übrigen Verfahren abzuschließen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Teilentscheidung unabhängig getroffen werden kann und keine Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht. Das Teilurteil ist hinsichtlich seines Gegenstands selbständig anfechtbar…

  • |

    Blutentnahme

    Blutentnahme ist die Gewinnung einer Blutprobe für strafprozessuale Untersuchungen, insbesondere zur Bestimmung von Alkohol, Betäubungsmitteln, Medikamenten oder genetischen Merkmalen. Der Eingriff darf ohne Einwilligung des Beschuldigten angeordnet werden, wenn er für das Verfahren erforderlich ist und kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist. Die Entnahme muss grundsätzlich durch einen Arzt nach den Regeln ärztlicher…

  • | |

    Umgangsanbahnung

    Umgangsanbahnung bezeichnet die schrittweise Herstellung oder Wiederaufnahme des persönlichen Kontakts zwischen einem Kind und einer umgangsberechtigten Person. Sie wird eingesetzt, wenn längere Kontaktabbrüche, geringe Vertrautheit, starke Konflikte oder besondere Belastungen einen sofortigen unbegleiteten Umgang erschweren. Eine Anbahnung kann vereinbart, durch Jugendhilfe unterstützt oder familiengerichtlich geregelt werden. Dauer, Begleitung, Orte und Übergänge richten sich nach Alter,…

  • |

    Kleine Strafkammer

    Die kleine Strafkammer ist der für strafrechtliche Berufungen zuständige Spruchkörper des Landgerichts. Sie überprüft Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts in einer neuen Tatsachenverhandlung. Grundsätzlich ist sie mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt; bei Berufungen gegen Urteile des erweiterten Schöffengerichts tritt ein zweiter Berufsrichter hinzu. Die kleine Strafkammer kann Beweise erneut erheben,…