Streitgegenstand
Streitgegenstand ist der konkrete Gegenstand, über den ein Gericht im Verfahren entscheiden soll. Im Zivilprozess wird er überwiegend durch den Klageantrag und den zugrunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt. Er begrenzt den Umfang der gerichtlichen Entscheidung und ist für Rechtshängigkeit, Klageänderung und Rechtskraft bedeutsam. Der Streitgegenstand ist vom bloßen Sachverhalt und von einzelnen rechtlichen Anspruchsgrundlagen zu unterscheiden.
Funktion und Voraussetzungen
Der Begriff gehört zum gerichtlichen Verfahrensrecht. Voraussetzungen, Form und Rechtsfolgen ergeben sich aus der jeweils anwendbaren Prozessordnung und können je nach Gerichtsbarkeit abweichen.
Rechtsfolgen
Die prozessuale Wirkung ist vom materiellen Recht zu unterscheiden. Sie kann den Ablauf, den Umfang der gerichtlichen Prüfung, die Kosten oder die spätere Vollstreckung beeinflussen.
Beispiel
Verlangt der Kläger Zahlung aus einem bestimmten Kaufvertrag, bilden Zahlungsantrag und der zugrunde liegende Vorgang den Streitgegenstand.
Häufige Fragen
Gilt der Begriff in allen Verfahren gleich?
Nein. ZPO, VwGO, StPO und weitere Verfahrensordnungen können unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen vorsehen.
Ist anwaltliche Beratung erforderlich?
Ob Anwaltszwang besteht, richtet sich nach Gericht und Verfahrensart. Unabhängig davon kann fachkundige Beratung wegen der prozessualen Folgen sinnvoll sein.
Verwandte Begriffe
Klageantrag, Klageänderung, Rechtskraftwirkung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.