Strafbefehl
Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung im schriftlichen Strafbefehlsverfahren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann das Gericht bei einfach gelagerten Fällen ohne Hauptverhandlung bestimmte Rechtsfolgen festsetzen. Der Betroffene kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen; dann wird grundsätzlich eine Hauptverhandlung durchgeführt.
Bedeutung und Voraussetzungen
Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem jeweiligen Verfahrensrecht und dem konkreten Einzelfall. Maßgebliche Vorschriften, Fristen und Zuständigkeiten sind sorgfältig zu beachten.
Praktische Bedeutung
Der Begriff steht in engem Zusammenhang mit anderen Verfahrensfragen. Eine genaue Prüfung setzt regelmäßig voraus, dass Sachverhalt und einschlägige Normen feststehen.
Beispiel
Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung auf der Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der verfügbaren Tatsachen.
Häufige Fragen
Wo ist dies geregelt?
Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Verfahrensgesetzen.
Gibt es Fristen?
Je nach Verfahrensart können kurze gesetzliche Fristen gelten.
Verwandte Begriffe
Prozessrecht, Beweisaufnahme, Rechtsmittel, Rechtliches Gehör
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.