Klagezustellung
Klagezustellung ist die förmliche Übermittlung der Klageschrift an den Beklagten durch das Gericht. Sie setzt ihn zuverlässig über den erhobenen Anspruch und die verlangte Rechtsfolge in Kenntnis und gewährleistet rechtliches Gehör. Mit wirksamer Zustellung wird die zuvor nur anhängige Klage grundsätzlich rechtshängig. Dadurch entstehen prozessuale Bindungen und materiell-rechtliche Wirkungen. Regelmäßig veranlasst das Gericht die Zustellung erst nach Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses durch den Kläger.
Rechtliche Bedeutung
Die Zustellung erfolgt von Amts wegen nach den Zustellungsvorschriften der ZPO. Ihr genauer Zeitpunkt ist für Verjährung, anderweitige Rechtshängigkeit und Prozesszinsen bedeutsam.
Voraussetzungen und Folgen
Der Kläger reicht kurz vor Ablauf der Verjährung Klage ein und zahlt den Vorschuss sofort. Die wenige Tage später bewirkte Zustellung wirkt für die Fristwahrung auf die Einreichung zurück.
Beispiel
Eine ordnungsgemäße Klageschrift und die Prozessvoraussetzungen müssen vorliegen. Fehler der Zustellung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen geheilt werden.
Häufige Fragen
Wer stellt die Klage zu?
Die Zustellung wird grundsätzlich vom Gericht von Amts wegen veranlasst.
Wann wird die Klage rechtshängig?
Im Regelfall mit ihrer wirksamen Zustellung an den Beklagten.
Warum ist der Vorschuss wichtig?
Ohne rechtzeitige Zahlung wird die Zustellung meist nicht veranlasst und kann sich verzögern.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.