|

Klagezustellung

Klagezustellung ist die förmliche Übermittlung der Klageschrift an den Beklagten durch das Gericht. Sie setzt ihn zuverlässig über den erhobenen Anspruch und die verlangte Rechtsfolge in Kenntnis und gewährleistet rechtliches Gehör. Mit wirksamer Zustellung wird die zuvor nur anhängige Klage grundsätzlich rechtshängig. Dadurch entstehen prozessuale Bindungen und materiell-rechtliche Wirkungen. Regelmäßig veranlasst das Gericht die Zustellung erst nach Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses durch den Kläger.

Rechtliche Bedeutung

Die Zustellung erfolgt von Amts wegen nach den Zustellungsvorschriften der ZPO. Ihr genauer Zeitpunkt ist für Verjährung, anderweitige Rechtshängigkeit und Prozesszinsen bedeutsam.

Voraussetzungen und Folgen

Der Kläger reicht kurz vor Ablauf der Verjährung Klage ein und zahlt den Vorschuss sofort. Die wenige Tage später bewirkte Zustellung wirkt für die Fristwahrung auf die Einreichung zurück.

Beispiel

Eine ordnungsgemäße Klageschrift und die Prozessvoraussetzungen müssen vorliegen. Fehler der Zustellung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen geheilt werden.

Häufige Fragen

Wer stellt die Klage zu?

Die Zustellung wird grundsätzlich vom Gericht von Amts wegen veranlasst.

Wann wird die Klage rechtshängig?

Im Regelfall mit ihrer wirksamen Zustellung an den Beklagten.

Warum ist der Vorschuss wichtig?

Ohne rechtzeitige Zahlung wird die Zustellung meist nicht veranlasst und kann sich verzögern.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtsweg, Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtshängigkeit. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Belehrung im Strafverfahren

    Belehrung im Strafverfahren ist die gesetzlich vorgeschriebene Information eines Verfahrensbeteiligten über seine Rechte, Pflichten und die mögliche Bedeutung seiner Erklärung. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte…

  • |

    Gestaltungsrecht

    Ein Gestaltungsrecht ist die Befugnis, durch eine einseitige Willenserklärung unmittelbar eine bestehende Rechtslage zu begründen, zu ändern oder zu beenden. Die Rechtswirkung tritt grundsätzlich ohne Zustimmung des Erklärungsempfängers ein, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele sind Anfechtung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf und Aufrechnung. Gestaltungsrechte sind häufig fristgebunden, bedingungsfeindlich und nach wirksamer Ausübung grundsätzlich nicht frei…

  • | |

    Form der Verfassungsbeschwerde

    Die Form der Verfassungsbeschwerde richtet sich nach § 23 Absatz 1 BVerfGG. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss begründet werden; eine einfache E-Mail genügt grundsätzlich nicht. Zugelassene elektronische Übermittlungswege müssen die gesetzlichen technischen und formellen Anforderungen erfüllen. Der Beschwerdeführer hat den angegriffenen Hoheitsakt und das verletzte Recht zu bezeichnen. Entscheidende Unterlagen sind beizufügen oder…

  • | |

    Buchgrundschuld

    Buchgrundschuld Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, bei der die Ausstellung eines Grundschuldbriefs im Grundbuch ausgeschlossen ist. Das Recht und spätere Rechtsänderungen werden ausschließlich durch die Grundbucheintragung dokumentiert. Eine Übertragung erfordert Einigung und Eintragung des neuen Gläubigers. Die Buchgrundschuld vermeidet Verlust- und Legitimationsrisiken eines Briefs und ist deshalb bei Immobilienfinanzierungen besonders verbreitet. Wie jede Grundschuld ist sie…

  • |

    Erbschein

    Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe geworden ist und welchen Beschränkungen sein Erbrecht unterliegt. Er dient dem Erben als Nachweis im Rechtsverkehr, etwa gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern. Der Erbschein begründet die Erbenstellung nicht, sondern gibt sie nur wieder. Ist die Erbfolge bereits durch eine öffentliche Verfügung von Todes wegen…

  • |

    Verfahrenshindernis

    Ein Verfahrenshindernis ist ein rechtlicher Umstand, der die Durchführung oder Fortsetzung eines Strafverfahrens unzulässig macht. Dazu zählen beispielsweise fehlender Strafantrag, eingetretene Verjährung, anderweitige Rechtskraft, dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit oder wirksame Immunität. Das Gericht prüft solche Hindernisse grundsätzlich von Amts wegen. Besteht das Hindernis bereits vor der Hauptverhandlung oder tritt es später ein, wird das Verfahren je nach…