Innenbereich
Innenbereich bezeichnet im Bauplanungsrecht den im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dort regelmäßig nach § 34 BauGB.
Einordnung
Der Begriff gehört zum Bauplanungsrecht und Baurecht.
Beispiel
Die Zulässigkeit eines Vorhabens richtet sich nach den konkreten örtlichen und gesetzlichen Vorgaben.
Häufige Fragen
Wo ist dies geregelt?
Wichtige Regeln stehen im BauGB.
Verwandte Begriffe
Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baugenehmigung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.