Legitimität

Legitimität bezeichnet die Anerkennungswürdigkeit und Rechtfertigung von Recht, Herrschaft oder staatlichen Entscheidungen. Eine Maßnahme kann legal sein, weil sie den geltenden Regeln entspricht, und dennoch als nicht legitim kritisiert werden. Legitimität kann sich unter anderem auf demokratische Zustimmung, Grundrechte, faire Verfahren, Gemeinwohl und sachliche Gründe stützen.

Grundgedanke

Legitimität fragt nicht nur nach formaler Geltung, sondern nach überzeugender Rechtfertigung. Der Begriff gehört zur Rechtsphilosophie und steht in engem Zusammenhang mit Rechtsbegriff, Gerechtigkeit und Geltung des Rechts.

Bedeutung für das Recht

Der Begriff hilft, geltendes Recht von tatsächlicher Wirksamkeit und moralischer Bewertung zu unterscheiden. Er beeinflusst Auslegung, Kritik und Begründung rechtlicher Regeln.

Beispiel

Eine formell korrekte Entscheidung kann Akzeptanz verlieren, wenn das Verfahren intransparent und willkürlich erscheint.

Häufige Fragen

Ist Legalität gleich Legitimität?

Nein. Legalität betrifft Regelkonformität, Legitimität die Rechtfertigungs- und Anerkennungswürdigkeit.

Welche praktische Bedeutung hat der Begriff?

Er strukturiert die rechtliche Argumentation und macht unterschiedliche Maßstäbe für Geltung, Rechtfertigung und Bewertung sichtbar.

Verwandte Begriffe

Rechtsphilosophie, Rechtspositivismus, Naturrecht, Recht und Moral, Legitimität, Legalität

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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