Lohnpfändung
Die Lohnpfändung ist die Pfändung eines Anspruchs des Schuldners auf Arbeitsentgelt gegen seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wird als Drittschuldner durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss verpflichtet, den pfändbaren Teil des Einkommens nicht mehr an den Arbeitnehmer, sondern an den Gläubiger zu leisten. Zum Schutz des Schuldners gelten gesetzliche Pfändungsfreigrenzen und besondere Regeln für Unterhaltspflichten, Einmalzahlungen und bestimmte Einkommensbestandteile.
Funktion und Voraussetzungen
Der Arbeitgeber berechnet anhand der gesetzlichen Tabellen, welcher Anteil des Nettoverdienstes pfändbar ist. Unpfändbare Teile dürfen nicht abgeführt werden.
Beispiel
Nach Zustellung eines Pfändungsbeschlusses behält der Arbeitgeber den pfändbaren Anteil des Gehalts ein und zahlt ihn an den Gläubiger.
Häufige Fragen
Ist jedes Arbeitseinkommen pfändbar?
Nein. Die gesetzlichen Freigrenzen und Schutzvorschriften sichern einen unpfändbaren Betrag.
Verwandte Begriffe
Forderungspfändung, Pfändungsfreigrenze, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Zwangsvollstreckung
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