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Ministerkomitee des Europarats

Das Ministerkomitee des Europarats ist das Entscheidungsorgan des Europarats und besteht aus den Außenministern der Mitgliedstaaten oder ihren ständigen Vertretern. Im System der Europäischen Menschenrechtskonvention überwacht es nach Art. 46 Abs. 2 EMRK insbesondere die Umsetzung endgültiger Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es prüft individuelle und allgemeine Maßnahmen der verurteilten Staaten und beendet die Überwachung durch eine Abschlussresolution, wenn die erforderliche Abhilfe erfolgt ist.

Überwachung von EGMR-Urteilen

Der betroffene Staat legt Aktionspläne und Berichte vor. Das Ministerkomitee bewertet Entschädigungszahlungen, individuelle Abhilfe und strukturelle Reformen.

Beispiel

Nach einem EGMR-Urteil ändert ein Staat ein Gesetz und berichtet darüber. Das Ministerkomitee prüft, ob die Maßnahmen ausreichen.

Häufige Fragen

Wer gehört dem Ministerkomitee an?

Es überwacht die Umsetzung endgültiger EGMR-Urteile.

Verwandte Begriffe

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention, Umsetzung von EGMR-Urteilen.

Weiterführend: Informationen des Europarats und anwalt-menschenrechtsbeschwerde.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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