Pfändungsfreigrenze

Die Pfändungsfreigrenze bezeichnet den Teil des Einkommens oder Kontoguthabens, der dem Schuldner trotz Zwangsvollstreckung verbleiben muss. Sie dient dem Schutz des Existenzminimums und berücksichtigt insbesondere gesetzliche Unterhaltspflichten. Bei Arbeitseinkommen ergeben sich die konkreten Beträge aus den regelmäßig angepassten Pfändungstabellen. Beim Pfändungsschutzkonto gilt ein eigener monatlicher Grundfreibetrag, der unter Voraussetzungen erhöht werden kann.

Funktion und Voraussetzungen

Die Freigrenze ist kein einheitlicher Betrag für alle Vollstreckungsarten. Sie richtet sich nach dem betreffenden Vermögensgegenstand und den persönlichen Umständen.

Beispiel

Ein Schuldner mit zwei Unterhaltspflichten hat bei einer Lohnpfändung einen höheren unpfändbaren Betrag als ein Schuldner ohne Unterhaltspflichten.

Häufige Fragen

Ändern sich die Beträge?

Ja. Gesetzliche Anpassungen und individuelle Umstände können die maßgeblichen Beträge verändern.

Verwandte Begriffe

Lohnpfändung, Kontopfändung, Pfändungsschutzkonto (P-Konto), Zwangsvollstreckung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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