Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Zwangsvollstreckung in Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Anders als bei der Zwangsversteigerung wird das Grundstück nicht veräußert; ein gerichtlich bestellter Verwalter zieht vielmehr die laufenden Erträge, etwa Mieten, ein und verwendet sie nach den gesetzlichen Regeln zur Befriedigung der Gläubiger. Sie kann neben einer Zwangsversteigerung angeordnet werden und wird vom Vollstreckungsgericht geleitet.

Funktion und Voraussetzungen

Der Zwangsverwalter übernimmt die Verwaltung und muss das Grundstück wirtschaftlich ordnungsgemäß bewirtschaften. Die Rechte von Mietern und sonstigen Nutzern bleiben zu beachten.

Beispiel

Ein Gläubiger lässt ein vermietetes Mehrfamilienhaus zwangsverwalten, damit die Mieten zur Tilgung der titulierten Forderung verwendet werden.

Häufige Fragen

Wird das Grundstück bei der Zwangsverwaltung verkauft?

Nein. Die Zwangsverwaltung erfasst grundsätzlich die Nutzungen und Erträge, nicht den Verkauf des Grundstücks.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Vollstreckungsgericht, Vollstreckungstitel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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