Vermögensauskunft
Die Vermögensauskunft ist die Erklärung des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse im Verfahren der Zwangsvollstreckung. Sie wird regelmäßig vom Gerichtsvollzieher abgenommen, wenn eine Vollstreckung nicht zur Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen sonst vorliegen. Der Schuldner muss seine Vermögenswerte, Einkünfte, Forderungen und bestimmten Verfügungen vollständig angeben und deren Richtigkeit an Eides statt versichern.
Funktion und Voraussetzungen
Die Auskunft ermöglicht dem Gläubiger, weitere Vollstreckungsmaßnahmen gezielt zu planen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Folgen haben.
Beispiel
Nach einer erfolglosen Sachpfändung beantragt der Gläubiger, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Vermögensauskunft abnimmt.
Häufige Fragen
Kann der Schuldner die Auskunft verweigern?
Nur in eng begrenzten Fällen. Bei grundloser Weigerung kommen Zwangsmittel in Betracht.
Verwandte Begriffe
Gerichtsvollzieher, Schuldnerverzeichnis, Sachpfändung, Zwangsvollstreckung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.