Räumungsvollstreckung
Die Räumungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung eines Titels, der den Schuldner zur Herausgabe oder Räumung von Wohnraum, Gewerberäumen oder anderen Sachen verpflichtet. Der Gerichtsvollzieher nimmt dem Schuldner den Besitz und übergibt ihn dem Gläubiger. Bei Wohnraum ist sie besonders eingriffsintensiv; deshalb bestehen Schutzvorschriften, Räumungsfristen und Möglichkeiten eines Vollstreckungsschutzes. Die Kosten können erheblich sein und treffen grundsätzlich den Schuldner.
Funktion und Voraussetzungen
Der Gerichtsvollzieher setzt den Räumungstermin fest und organisiert die Besitzverschaffung. Bei der sogenannten Berliner Räumung beschränkt sich die Maßnahme auf die Besitzverschaffung und das Vermieterpfandrecht.
Beispiel
Nach einem rechtskräftigen Räumungsurteil beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung.
Häufige Fragen
Kann eine Räumung kurzfristig gestoppt werden?
Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kann Vollstreckungsschutz oder eine einstweilige Einstellung in Betracht kommen.
Verwandte Begriffe
Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungstitel
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