Räumungsvollstreckung

Die Räumungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung eines Titels, der den Schuldner zur Herausgabe oder Räumung von Wohnraum, Gewerberäumen oder anderen Sachen verpflichtet. Der Gerichtsvollzieher nimmt dem Schuldner den Besitz und übergibt ihn dem Gläubiger. Bei Wohnraum ist sie besonders eingriffsintensiv; deshalb bestehen Schutzvorschriften, Räumungsfristen und Möglichkeiten eines Vollstreckungsschutzes. Die Kosten können erheblich sein und treffen grundsätzlich den Schuldner.

Funktion und Voraussetzungen

Der Gerichtsvollzieher setzt den Räumungstermin fest und organisiert die Besitzverschaffung. Bei der sogenannten Berliner Räumung beschränkt sich die Maßnahme auf die Besitzverschaffung und das Vermieterpfandrecht.

Beispiel

Nach einem rechtskräftigen Räumungsurteil beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Wohnung.

Häufige Fragen

Kann eine Räumung kurzfristig gestoppt werden?

Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kann Vollstreckungsschutz oder eine einstweilige Einstellung in Betracht kommen.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungstitel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Haftprüfung

    Die Haftprüfung ist das gerichtliche Verfahren, in dem auf Antrag des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten geprüft wird, ob der Haftbefehl aufzuheben oder sein Vollzug auszusetzen ist. Der Antrag kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden. Das Gericht überprüft dringenden Tatverdacht, Haftgrund und Verhältnismäßigkeit anhand der aktuellen Sachlage. Regelmäßig findet eine mündliche Verhandlung statt. Neben einem laufenden Haftprüfungsantrag…

  • |

    IMSI-Catcher

    IMSI-Catcher ist ein technisches Gerät, das sich gegenüber Mobiltelefonen als Funkstation ausgibt und dadurch Geräte- oder Kartennummern sowie den ungefähren Standort eines aktivierten Mobilfunkgeräts ermitteln kann. Im Strafverfahren ist sein Einsatz nur zur Aufklärung bestimmter Tatsachen oder zur Ergreifung eines Beschuldigten unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Kommunikationsinhalte dürfen damit nicht erhoben werden. Die Maßnahme bedarf grundsätzlich…

  • | | |

    Sofortvollzug

    Sofortvollzug bezeichnet die Vollziehbarkeit eines belastenden Verwaltungsakts, obwohl Widerspruch oder Anfechtungsklage eingelegt wurden. Nach § 80 Absatz 1 VwGO haben beide Rechtsbehelfe grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Davon sind zwei Fallgruppen zu trennen: In § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3a VwGO entfällt sie unmittelbar kraft Gesetzes; nach Nummer 4 kann die Behörde die…

  • | | |

    Einrede der Nichterschöpfung

    Die Einrede der Nichterschöpfung ist der Einwand des beklagten Vertragsstaats, der Beschwerdeführer habe vor Anrufung des EGMR nicht alle wirksamen und zumutbaren innerstaatlichen Rechtsbehelfe genutzt. Der Staat muss den Einwand grundsätzlich rechtzeitig und hinreichend konkret erheben sowie einen verfügbaren wirksamen Rechtsbehelf benennen. Der Beschwerdeführer kann darlegen, dass dieser ungeeignet, unzugänglich oder unzumutbar war. Eine verspätete…

  • |

    Haftbefehl

    Ein Haftbefehl ist die schriftliche richterliche Anordnung, einen Beschuldigten in Untersuchungshaft zu nehmen. Er setzt grundsätzlich dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Der Haftbefehl muss den Beschuldigten, die vorgeworfene Tat, die anzuwendenden Strafvorschriften sowie die Tatsachen bezeichnen, aus denen Tatverdacht und Haftgrund folgen. Er ist vom tatsächlichen Vollzug der Untersuchungshaft zu unterscheiden und…

  • |

    Verbandsklage

    Eine Verbandsklage ist eine Klage, mit der ein gesetzlich befugter Verband nicht nur eigene Rechte, sondern kollektive oder fremde Interessen gerichtlich verfolgt. Im Verbraucherrecht können qualifizierte Einrichtungen etwa gegen unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen oder unlautere Geschäftspraktiken vorgehen. Auch im Umweltrecht bestehen besondere Verbandsklagen. Klagebefugnis, zulässige Anträge und Rechtswirkungen richten sich nach dem jeweiligen Gesetz. Nicht jeder…